
Durch die Antworten von Innenminister Bouffier auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion zur Einsetzung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei Hans Langecker in der heutigen Sitzung des Innenausschusses sieht der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph den Vorwurf des "kalten Rechtsbruchs" in vollem Umfang bestätigt an. Bouffier sei es auch durch wortreiche Erklärungen nicht gelungen, die erhobenen Vorwürfe zu entkräften.
"Jetzt ist Ministerpräsident Koch gefordert, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Ein Innenminister, der sich nicht an Recht und Gesetz hält und das auch noch wortreich verteidigt, ist eine Zumutung für die rechtschaffenen Bürger", sagte Rudolph im Anschluss an die Sitzung am Donnerstag in Wiesbaden. "Minister Bouffier hat sein Amt missbraucht, um einem Parteifreund einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen."
Der Innenminister ergehe sich in Ausflüchten, die seinen Rechtsbruch weder überdecken noch rechtfertigen könnten. "Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs war an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen: Die Besetzung der Stelle mit Herrn Langecker ohne neues Auswahlverfahren war strikt untersagt." Weder die drohende Vakanz der Stelle noch die Schwierigkeiten des Ministers, fehlende Beurteilungen nachzuholen, könnten den Rechtsbruch rechtfertigen. "Der Minister hatte kein Ermessen, sich über das Gericht hinwegzusetzen. Ein Minister, der in dieser hochmütigen Art und Weise das höchste hessische Verwaltungsgericht ignoriert, ist untragbar."
Das angebliche zweite Auswahlverfahren sei bestenfalls eine Farce gewesen. "Wenn das Auswahlverfahren damit eröffnet wird, dass der Staatssekretär dem einzigen bekannten Mitbewerber eröffnet ‚Sie werden es nicht‘, dann stand die Entscheidung offenkundig von Anfang an fest", so Rudolph. "Damit wurde die Vorgabe des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit voller Absicht missachtet."
Minister Bouffier sei die Rechtswidrigkeit seines Vorgehens auch bewusst gewesen, denn nur deshalb habe er seinem Parteifreund Langecker in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Beförderungsurkunde ausgehändigt und damit dem Mitbewerber die Möglichkeit versagt, dagegen rechtlich vorzugehen. "Herr Bouffier hat mit der Aushändigung der Urkunde vollendete Tatsachen geschaffen, weil er wusste, dass seine Entscheidung vom Gericht sofort gestoppt worden wäre."
Die Behauptung des Ministers, er habe sich für den besser geeigneten Bewerber entschieden, sei nachweisbar falsch. Der Verwaltungsgerichtshof habe ausdrücklich bemängelt, dass die besseren Bewertungen des Mitbewerbers R. im damaligen Auswahlverfahren nicht angemessen berücksichtigt worden seien.
Rudolph erinnerte daran, dass Minister Bouffier nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Schon zu Beginn seiner Amtszeit sei Bouffier wegen seiner früheren Tätigkeit als Anwalt mit dem Vorwurf des Parteiverrats konfrontiert gewesen und sei dafür mit einer Geldauflage sanktioniert worden.
"Jetzt hängt der Rechtsverstoß nicht mit einer früheren privaten Tätigkeit zusammen, sondern konkret mit seinem Amt als Innenminister. Ministerpräsident Koch muss jetzt entscheiden, ob er diesen politischen Amtsmissbrauch duldet. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident und auch sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn, der als Justizminister in besonderer Verantwortung steht, umgehend Stellung beziehen."