
Die wiederholte Vernehmung der früheren Frauenbeauftragten hat nochmals bestätigt, dass die von Innenminister Bouffier und Staatssekretär Rhein betriebene Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei von der Personalreferentin des Landespolizeipräsidiums als rechtswidrig bezeichnet worden sei.
"Dies war offensichtlich Anlass für CDU und FDP mit ihrer Mehrheit jegliche weitere Sachverhaltsaufklärung zu blockieren", kritisierten heute die Obleute von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Nancy Faeser, Jürgen Frömmrich und Hermann Schaus.
Es sei schon abenteuerlich, dass es die Mehrheitsfraktionen in der heutigen Sitzung gleich drei noch offene Beweisanträge abgelehnt hätten.
Offenbar befürchteten CDU und FDP, dass durch eine erneute Vernehmung des Staatssekretärs Rhein und des Zeugen Ritter belegt werde, dass Letzterer zu keinem Zeitpunkt auf seine Bewerbung verzichtet habe. Inzwischen sei den Regierungsfraktionen offensichtlich bewusst geworden, dass auch diese zentrale Frage neben den bereits festgestellten Rechtsverstößen die politische Spitze des Innenministeriums ein weiteres Mal ins wanken bringe. Dieser Gefahr wolle man weder den designierten Ministerpräsidenten Bouffier noch den vermeintlichen Hoffnungsträger Rhein aussetzen. Mit Wahrheitsfindung habe dies aber nichts mehr zu tun.
Das gleiche gelte für die Verhinderung einer erneuten Vernehmung des Innenministers, zu dessen Verhalten gegenüber dem Zeugen Ritter am 07.07.2009 unterschiedliche Aussagen vorlägen, die zunächst durch eine erneute Vernehmung hinterfragt werden sollten.
Hinzu komme in beiden Fällen offenbar die Angst der Regierungsfraktionen, dass sich an eine erneute Vernehmung nicht nur eine Zeugengegenüberstellung, sondern unter Umständen auch eine Vereidigung anschließen könnte. All dies habe man heute durch eine Ablehnung der Beweisanträge verhindern wollen.
Da passe es auch ins Bild, dass CDU und FDP die Einholung eines Sachverständigengutachtens verhinderten. Ein solches unabhängiges Gutachten hätte nämlich belegen können, dass Bouffier und Rhein absichtlich gegen die Vorgaben des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verstoßen haben, um einen CDU-Parteifreund in die Position des Präsidenten der Bereitschaftspolizei zu hieven.