Kein Kind darf zurückgelassen werden

Die SPD-Landtagsfraktion hat den Entwurf für eine komplette Neufassung des Hessischen Schulgesetzes in die Beratung des Landtags eingebracht. Das "Gesetz für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit" setzt den Stand der bildungspolitischen Diskussion Gesetzesform um.

"Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das einzelne Kind, seine Lernausgangslage, sein Entwicklungsstand und sein Lerntempo. Individuelle Förderung wird zum Prinzip der schulischen Arbeit", erläuterte die bildungspolitische Sprecherin Heike Habermann am Mittwoch im Landtag. "Der Auftrag an die Schulen, kein Kind zurückzulassen, zieht sich wie ein roter Faden durch unser Gesetz."

Zurückgenommen werde die völlig verfehlte Verkürzung der gymnasialen Mittelstufe (G8). Lernzeiten werden insgesamt flexibilisiert und dem Lerntempo des einzelnen Kindes angepasst. So solle die flexible Schuleingangsphase zur Regeleinrichtung an den Grundschulen werden und das Modell einer flexiblen Oberstufe entwickelt werden.

Längeres gemeinsames Lernen werde mit dem Angebot der Gemeinschaftsschule im Schulgesetz gefördert, das sich an alle Schulen und Schulformen richtet. Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung verankerten das Recht der Eltern, die Schulwahl für ihre Kinder zu treffen. Neue Förderschulen solle es in Hessen nicht mehr geben.

Darüber hinaus werde Schule demokratisiert und erhalte einen verlässlichen Rahmen für selbstverantwortliches Handeln. Die Problematik der Rechtsfähigkeit Beruflicher Schulen werde ebenso gelöst wie das Budgetrecht der Schulen, ergänzte Habermann.

"Unser Gesetzentwurf kann Grundlage für eine bildungspolitische Weichenstellung zum Wohl aller Kinder werden und wir erwarten eine an der Sache orientierte Diskussion", so Habermann abschließend.