
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Nutzung
so genannter Steuer-CDs mit angekauften Daten bei der Strafverfolgung
erlaubt hat, hat der finanzpolitische Sprecher der hessischen Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, als "schallende Ohrfeige für den hessischen Ministerpräsidenten" bezeichnet. "Herr Bouffier hat im Januar 2010 aus durchsichtigen Gründen die Nutzung der Steuer-CDs abgelehnt", sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Wiesbaden. Das Bundesverfassungsgericht habe Bouffiers Rechtsauslegung jetzt kassiert und damit "pulverisiert".
Der Vorgang habe einmal mehr gezeigt, wie sehr sich der Ministerpräsident in seiner Rechtsauffassung von Klientelinteressen leiten lasse. "Herr Bouffier wollte mit seiner Haltung im Ergebnis nur reiche Steuerflüchtlinge schützen", sagte Schmitt. Vom Prinzip der Steuergerechtigkeit halte der Ministerpräsident ganz offensichtlich nichts.
"Wir begrüßen, dass wir künftig auf Basis geltender Rechtsprechung valide Argumente gegen Herrn Bouffiers abenteuerliche Rechtsinterpretation haben werden", so Schmitt.
Bouffier hatte Ende Januar als Innenminister zum Ankauf der so genannten Steuer-CD gesagt: "Der Staat soll hier Millionen ausgeben, um Diebesgut zu kaufen. Der Rechtsstaat wird hier mit Füßen getreten". Der Staat setze sich damit der Gefahr aus, sich auf eine Stufe mit Dieben und Verbrechern zu stellen.
"Dieser absurden Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht jetzt die Grundlage entzogen", so Schmitt.