
Das nach Ansicht der SPD-Fraktion unzulässig hergestellte Faltblatt der FDP-Fraktion im Vorfeld der Kommunalwahl zur Erläuterung des Wahlrechts darf nach Ansicht des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph nicht weiter verbreitet werden. "Die FDP-Fraktion sollte das Faltblatt zum Kommunalwahlrecht, das eindeutig für eine Wahl der FDP wirbt, einstampfen und sich die Kosten für Gestaltung und Herstellung vom FDP-Landesverband erstatten lassen", sagte Rudolph am Freitag in Wiesbaden.
Stein des Anstoßes ist die wörtliche Formulierung: "Vergessen Sie in so einem Fall aber keineswegs, Ihr Kreuz oben bei der FDP zu machen, sonst verschenken Sie Stimmen". Auch die grafische Aufmachung des Faltblatts rufe unverhohlen dazu auf, FDP zu wählen.
Mit ihren gestrigen Rechtfertigungsversuchen habe die FDP-Fraktion die Situation eher verschärft. "Das offensichtlich unzulässige Faltblatt über das Kommunalwahlrecht ist schon bei früheren Wahlen eingesetzt worden. Heißt das, dass diese Form der unzulässigen Finanzierung bei der FDP mittlerweile Tradition hat und deshalb nach Gewohnheitsrecht fortgesetzt werden darf? Das ist eine absurde Auffassung."
Auch mit ihrem Material zur Schuldenbremse habe sich die FDP-Fraktion dem Verdacht der unzulässigen Parteifinanzierung ausgesetzt. "Es sieht aus wie FDP-Werbung. Es wird plakatiert wie FDP-Werbung. Es kostet soviel wie FDP-Werbung. Aber wir haben zunächst zur Kenntnis zu nehmen, dass der Rechnungshof dazu ein Votum abgegeben hat. Sicherlich könnte man auch zu einer anderen Beurteilung kommen." Dies zeige zum Beispiel die CDU, die ihr Material zur Schuldenbremse von der Partei bezahlen lasse, während die FDP dafür zu Fraktionsmitteln greife. "Die CDU trennt hier sauber, die FDP nicht."