
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hält den Kompromiss bei den Verhandlungen um die Hartz-IV-Reform für einen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber weiteren Regelungsbedarf. "Die SPD hat beim Bildungspaket und den Mindestlöhnen eine ganze Menge erreicht", sagte Dr. Thomas Spies, sozialpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, am Montag in Wiesbaden. "Wenigstens für den wichtigen Bereich Leiharbeit haben wir eine Regelung in den Kompromiss hineinverhandelt." Bei der Grundsicherung sei eine leichte Verbesserung durchgesetzt worden. "CDU und FDP haben eine weitere Erhöhung verhindert, sie werden daher auch die Verantwortung in Bezug auf die Frage, ob dieser Regelsatz so verfassungskonform ist, tragen müssen", sagte Spies.
Die Einführung eines Mindestlohns in der Leiharbeit sei in letzter Minute und nur durch massiven Druck von Seiten der SPD erreicht worden. "Mit Einsetzen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai dieses Jahres wäre in der Leiharbeitsbranche der Wettbewerb um den niedrigsten Lohn in eine ganz andere Dimension eingetreten. Dies musste verhindert werden. Das ist eindeutig ein Verdienst der SPD", konstatierte Spies.
Beim Bildungspaket hätten sich die Vertreterinnen und Vertreter der SPD ebenfalls durchgesetzt. "Die Kommunen werden es umsetzen. Der bürokratische CDU-Vorschlag, die Arbeitsagenturen mit dieser sachfremden Aufgabe zu betrauen, konnte abgewendet werden." Elementar sei auch gewesen, dass die Kommunen dafür entsprechende finanzielle Mittel erhalten würden. "Wir haben jetzt Verbesserungen beim warmen Mittagessen, der Nachhilfe und bei zusätzlichen Bildungsangeboten etwa im musischen und sportlichen Bereich für Kinder aus Geringverdiener- und Grundsicherungsfamilien. Dieses Paket ist ein erster Schritt, um Kindern aus finanziell benachteiligten Familien Teilhabe zu ermöglichen. Es darf aber nicht der einzige Schritt bleiben", forderte der Sozialpolitiker.
Er bedauerte, dass CDU und FDP beim Regelsatz kein Entgegenkommen gezeigt hätten. "Ich habe den Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Von Seiten der Bundesregierung wurde immer wieder konstatiert, dass es wichtiger sei, die Menschen in Arbeit zu bringen und nicht Arbeitslosigkeit zu fördern. Es ist zwar in der Tat wichtig, dass Menschen Arbeit haben, aber die Höhe des Regelsatzes in der Grundsicherung muss unabhängig davon den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. Daran habe ich nach wie vor Zweifel", sagte Spies.
Unklar sei bisher, ob die Kinder aus armen Familien auch mit Übernahme der Fahrtkosten rechnen könnten. "Wir haben im Hessischen Landtag dazu einen Gesetzentwurf der SPD, der diese Frage umfassend regelt. Wir werden überprüfen, welche Regelungen in Berlin getroffen wurden und welche Lücken bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass kein Kind vom Besuch einer weiterführenden Schule ausgeschlossen bleibt, weil die Familie sich die Fahrtkosten nicht leisten kann", so der SPD-Politiker.