Ärmere Stadtbezirke dürfen bei medizinischer Versorgung nicht benachteiligt werden

"Reiche Stadtbezirke haben eine bessere ärztliche Versorgung als ärmere Quartiere – auch in Darmstadt", sagte Dr. Thomas Spies, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, im Vorfeld einer Veranstaltung zum Thema medizinische Versorgung am Mittwoch in Darmstadt. Dieses Ergebnis sei für ihn aber nicht überraschend. "Eine jüngst erstellte Untersuchung hat für die Stadt Köln das Ergebnis erbracht, dass es einen deutlich ungleichen Versorgungsgrad in Bezug auf Hausärzte und Kinderärzte gibt. Ärzte lassen sich vor allem dort nieder, wo es einen hohen Anteil an Privatpatienten und wenig Grundsicherungsempfänger gibt", so Spies. Die Studie "Sozialer Status des Stadtteils und medizinische Versorgung in Köln" aus dem Jahr 2010 hatte untersucht, wie sich die Versorgung in Bezirken mit hohem Anteil an Arbeitslosengeld II-Empfängern darstellt und kam dabei zu dem Ergebnis, dass es dort eine wesentlich geringere Anzahl von Haus- und Kinderärzten gibt. Auch für Berlin gebe es Medienberichten zufolge eine ungleiche Verteilung von Ärzten mit einer deutlichen Bevorzugung von reichen Stadtvierteln.

"Ärmere Stadtteile sind ohnehin stark belastet. Sie sollten nicht noch durch schlechtere medizinische Versorgung benachteiligt werden", ergänzte Michael Siebel, Landtagsabgeordneter und Stadtverordneter aus Darmstadt. Gerade für die betroffenen Kinder sei es wichtig, dass sie eine umfassende medizinische Versorgung bekommen würden, besonders in Bezug auf Vorsorgemaßnahmen.

Spies befürwortete, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, auf die ärztliche Versorgung Einfluss zu nehmen. "Die Kommunen wissen, wo es vor Ort Mängel in der gesundheitlichen Versorgung gibt. Dabei geht es nicht nur um Ärzte, sondern auch um die anderen Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten, Hebammen und vieles andere mehr. Wenn sich dabei ungleiche Entwicklungen ergeben und ärmere Stadtbezirke benachteiligt werden, muss gegengesteuert werden", forderte Spies. Notwendig seien daher regionale Versorgungskonferenzen, bei denen nicht nur die Leistungserbringer wie etwa Ärzte, Krankenhäuser und andere sowie die Krankenkassen beteiligt seien, sondern auch die Kommunen mit entscheiden könnten. "Diese Versorgungskonferenzen müssen dann auch entsprechende Kompetenzen zum Abbau von Überversorgung an der einen Stelle haben, um damit einer Unterversorgung an anderer Stelle begegnen zu können", sagte Spies.

Um dieses Modell umsetzen zu können, sei es notwendig, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, kleinräumige Planungsregionen festlegen zu können. "Die derzeitige Planung von medizinischer Versorgung umfasst viel zu große Regionen und kann daher tatsächliche Über- oder Unterversorgung gar nicht feststellen. Hier ist dringend Abhilfe geboten", so Spies.