Innenminister Rhein muss sich wieder einmal von einem Gericht korrigieren lassen

c) fotolia - eyezoom1000
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"Seit dem gestrigen Ausgang eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt steht fest: Die Aussage des Innenministers im Innenausschuss vom 02.12.2010 zum Fall S., dass der Umgang mit Personal, Sach- und Nebenakten einwandfrei sei und auch die Einsichtsrechte korrekt gehandhabt würden, ist falsch!" stellte heute die innenpolitische Sprecherin Nancy Faeser fest.

Der gesamte Vorgang bestätige die SPD wieder einmal in der seit Monaten vorgetragenen Kritik an dem Verhalten des Innenministers und seinen Versuchen, die Probleme innerhalb der polizeilichen Führungsstrukturen zu negieren.

Faeser erinnerte daran, dass Rhein noch Im Dezember letzten Jahres die Oppositionsparteien im Innenausschuss beschimpfte, weil der Fall parlamentarisch aufgegriffen worden sei. Dabei habe der Minister nicht nur eine völlig andere Begründung für das Vorenthalten der Akten vorgetragen.

So sei von Rhein vorgetragen worden, mit der Einsichtsverweigerung habe man eine dritte Person schützen wollen. Dagegen gehe aus der Berichterstattung über das gestrige Gerichtsverfahren hervor, dass die Einsicht nicht gewährt worden sei, weil man den betroffenen Polizisten habe vor sich selbst schützen wollen und dass dies vom psychologischen Dienst empfohlen worden sei.

"Was stimmt denn nun?", fragt die Sozialdemokratin und stellt fest, dass man wieder einmal zur Kenntnis nehmen müsse, dass ein hessisches Gericht dem Innenminister Rhein ins Stammbuch geschrieben habe, dass die Polizeiführung die Rechte und Interessen eines Polizeibeamten missachtet habe.