
"Wenn aktuelle Berichte zutreffend sind, dass eine Nebenintervention und Berufung der LKA-Präsidentin gegen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. scheiterte, weil das Innenministerium der Rechtsmitteleinlegung ausdrücklich widersprochen hat, verschlechtert dies die Rechtsposition von Frau Thurau erheblich," stellte heute die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser fest.
Das Land akzeptiere damit die vom Landgericht getroffene Feststellung, dass Frau Thurau durch ihr Fehlverhalten in vorwerfbarer Weise das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Polizeibeamten Z. verletzt und somit einen Schadensersatzanspruch gegen das Land Hessen verursacht habe. Damit stelle sich das Innenministerium eindeutig gegen Frau Thurau.
Offenbar habe inzwischen auch Innenminister Rhein keinen Zweifel mehr an dem vom Gericht festgestellten Fehlverhalten der hochrangigen Polizeibeamtin, stellte Faeser fest.
In diesem Fall müsse Rhein aber auch die weiteren nach dem Disziplinarrecht erforderlichen Konsequenzen ziehen, sagte die Sozialdemokratin. Er dürfe nicht weiterhin auf Zeit spielen und in Untätigkeit verharren, sondern müsse auch im Interesse der Beamtin auf disziplinarrechtlichem Wege Klarheit schaffen oder Thurau rehabilitieren.