
Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat sich am Montagabend für eine Stärkung des Verbraucherschutzes beim europäischen Zahlungsverkehr ausgesprochen. Dabei eine Reihe zentraler Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion unterstützt. "Der einheitliche europäische Zahlungsraum SEPA ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiter gestärkt wird", betont Dr. Udo Bullmann.
Für die Umstellung der 27 nationalen Zahlungssysteme auf das neue einheitliche SEPA-System sieht der Wirtschaftsausschuss eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Bereits erteilte Lastschriftmandate sollen im Sinne der Verbraucher auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Außerdem könnte auch in Zukunft Widerspruch gegen bereits abgebuchte Lastschriften eingelegt werden. "Für uns ist entscheidend, dass Kunden bei Fehlbuchungen ohne Wenn und Aber ihr Geld zurückerhalten", stellt Bullmann klar. Darauf werde auch einer der Schwerpunkte bei den nun anstehenden Verhandlungen mit dem Ministerrat liegen.
Der Wirtschaftsausschuss verständigte sich außerdem – wie von den Sozialdemokraten gefordert – darauf, die Abfrage der neuen Bankleitzahl BIC weitgehend einzuschränken. Möglich machen soll dies eine zentrale Datenbank, die von den Zahlungsdienstleistern aufgebaut und geführt wird. Sie würde es im Zweifelsfall ermöglichen, die BIC-Bankleitzahl einer bestimmten IBAN-Kontonummer zu ermitteln. Der Vorschlag, die alte Kontonummer und Bankleitzahl für einen Überganszeitraum von fünf Jahren weiter zu nutzen, scheiterte jedoch am Widerstand der konservativen und liberalen Fraktionen. "Es ist sehr bedauerlich und geht zu Lasten der Verbraucher, dass sich Konservative und Liberale nicht unserer Linie angeschlossen haben", kritisiert Bullmann abschließend