Berufung der Landesregierung gegen VGH-Urteil ist nicht hilfreich

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Timon Gremmels, hat den Schritt der Minister Puttrich und Posch, gegen das Umweltzonen-Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung einzulegen, „mit äußerstem Befremden“ zur Kenntnis genommen. „Die beiden Minister beweisen einmal mehr, welchen Stellenwert die Luftreinhaltung in ihrer Politik hat. Den Kommunen, die eine Umweltzone als Teil ihres Luftreinhalteplans einrichten möchten, dürfen von Landesseite keine Knüppel zwischen die Beine geworfen werden“, sagte Gremmels am Montag in Wiesbaden. Auch Stadtbewohner hätten ein Recht auf gesunde, saubere Luft. Die SPD habe die Landesregierung bereits Anfang November in einem Antrag dazu aufgefordert, sich zu den Umweltzonen zu bekennen (Ds. 18/4624).

„Der Verweis der Landesregierung darauf, dass die Umweltverbände durch das Urteil die Möglichkeit hätten, generell die Einhaltung von Umweltrecht einzuklagen und dadurch Investitionen in Erneuerbare Energie zu verhindern, scheint mir hier ein Nebenkriegsschauplatz. Die wahren Bremser der Erneuerbaren Energien saßen ja bis zum vergangenen Donnerstag in der Landesregierung und nicht in den Umwelt- oder Naturschutzverbänden. Nun führt die Landesregierung ihre Bremserhaltung im Bereich der Luftqualität fort“, sagte Gremmels. Er erwarte von Posch und Puttrich eine klare Stellungnahme für Erneuerbare Energien und für Umweltzonen im Landtagsplenum, das sich noch im Dezember mit dem SPD-Antrag zu Umweltzonen befassen werde. „Die Kommunen, die eine Umweltzone als Teil ihres Luftreinhalteplans einrichten wollen, müssen das auch können dürfen“, sagte der SPD-Politiker. „Die positiven Auswirkungen auf die städtische Luftqualität ist in verschiedenen Studien belegt“. Eine Berufung gegen das VGH-Urteils sei daher „nicht hilfreich“.