Hessen darf bei Energiewende keine Zeit mehr verlieren

Im Sinne einer zügigen Umsetzung der Ergebnisse des hessischen Energiegipfels, die im Konsens erzielt wurden, hat die SPD-Landtagsfraktion heute in Erster Lesung ihren Entwurf eines Energiekonsens-Gesetzes zur Diskussion gestellt. „Wir haben in einem Gesetz alle Themenbereiche gebündelt, über die beim Gipfel Einigkeit herrschte und die einer Regelung durch den Landesgesetzgeber bedürfen“, erklärte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Timon Gremmels heute bei der Landtagsdebatte in Wiesbaden. „In einem zweiten Schritt werden wir Anfang 2012 ein Energiewendegesetz einbringen, indem wir unsere energiepolitischen Ideen, Vorstellungen und Ziele präsentieren werden, die über den Konsens hinaus gehen“, sagte der SPD-Politiker.

Der heute in erster Lesung zur Diskussion stehende Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz, mit dem vier Einzelgesetze geändert werden sollen.

Zum einen ist das das Hessische Landesplanungsgesetz. Die beim Gipfel vereinbarten Windvorrangflächen in einer Größenordnung von zwei Prozent müssen gesetzlich festgeschrieben werden. „Wenn 84 Prozent der Befragten der Forschungsgruppe Wahlen sagen, sie empfänden Windräder in der Landschaft nicht als störend, dann stehen sie in dieser Frage klar und deutlich hinter den Konzepten von SPD und Grünen“, sagte Gremmels.

Auch das Hessische Denkmalschutzgesetz solle angepasst werden. Damit werde der Gipfelkonsens, nach dem der Einsatz von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert werden solle, umgesetzt. Gremmels machte deutlich, dass die SPD nicht auf jedem denkmalgeschütztem Gebäude Photovoltaik oder Solarthermie haben wolle. „Aber der Denkmalschutz darf auch nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden.“

Ebenfalls von Änderungen betroffen sei die Hessische Bauordnung. Hier werde die Vereinbarung, dass die Statik von Industrieneubauten für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen geeignet sein müsse, integriert. Wenn schon Flächenverbrauch in einem nicht unerheblichen Umfang vorgenommen werde, solle aus Sicht der SPD auch die Möglichkeit zur Stromproduktion möglich sein.

Zu guter Letzt müsse auch das Hessische Energiegesetz geändert werden. Hier solle – wie auf dem Gipfel vereinbart – der Schwerpunkt der Beratung von Verbrauchern und Unternehmen auf die Einspar- und Effizienzmaßnamen gelegt werden.

Gremmels betonte, dass die SPD diese Punkte, über die im Energiegipfel Konsens herrschte, auch gerne mit CDU und FDP in den Landtag eingebracht hätten.

Einen entsprechenden Antrag in der Schlussrunde des Energiegipfels, die erzielten Ergebnisse auch gemeinsam in den Landtag einzubringen, sei von schwarz-gelb allerdings abgelehnt worden. Der Gremmels schloss aber nicht aus, im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum Energie-Konsensgesetz noch eine Einigung mit allen im Landtag vertretenen Parteien zu erzielen. „Die SPD ist und bleibt gesprächsbereit. Allerdings wäre es dazu mehr als hilfreich, wenn CDU und FDP von der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Landtags stehende HGO-Änderung ablassen würde, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen bei der Energiewende deutlich erschwert.“