
Bei der Dritten Lesung der Änderung zur Hessischen Gemeindeordnung im Hessischen Landtag hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser die Änderungen der Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in § 121 HGO durch die CDU/FDP als maßgebliche Einschränkung der Kommunen bei der Energiewende bezeichnet. Dieser Antrag verfehlt somit gänzlich die Ziele des Energiegipfels, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden. Anders als in den anderen Bundesländern sei den hessischen Kommunen ein zukunftsorientiertes Engagement bei der Stromerzeugung und der Stromverteilung grundsätzlich verwehrt und werde im Bereich der erneuerbaren Energien nur dann zugelassen, wenn ein privater Dritter sich beteilige. Darüber hinaus dürfe die Kommune nur Anteile bis 50 Prozent halten. Die neue Regelung sei ein echtes Trauerspiel, so Faeser weiter. Habe man doch beim Energiegipfel viel Hoffnung in die Rolle der Kommunen bei der Energiewende gesetzt, so würde diese jetzt mit Füßen getreten.
Das schlimmste aber sei, dass in der neuen Regelung ein Schutz für private Dritte ausdrücklich im Gesetz verankert werde. So könnten die privaten Energieriesen künftig gegen die Kommunen klagen, wenn sie in erneuerbare Energien investierten. Leider habe sich die FDP bei dieser Regelung durchgesetzt. Schließlich lehnten auch viele Kommunalpolitiker der CDU dies strikt ab. Auch die führenden Stadtwerke und kommunalen Unternehmen hätten sich im Vorfeld eingemischt und vor einer solchen Regelung gewarnt. Leider habe die CDU nur auf ihren Koalitionspartner gehört und ihre eigene Basis, wie etwa die nordhessische CDU mit Staatssekretär Weinmeister an der Spitze nicht beachtet.
Auch darüber hinaus bleibe die HGO Novelle weit hinter den Erwartungen zurück. Eine echte Bürgerbeteiligung sei seitens CDU/FDP nicht gewollt. Den Kommunen werde mit Misstrauen begegnet und sie würden gegängelt, indem man die Genehmigungspflicht für Kassenkredite einführe. Auch eine frühere Möglichkeit des Ausscheidens für Bürgermeister sei weder sachgerecht noch zeitgemäß.