„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss ebenfalls kommen

Nachdem ab 1. Januar 2012 ein gesetzlicher Mindestlohn in der Zeitarbeit gelte, hat nun der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, gefordert, als nächsten Schritt umgehend auch den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Stamm- und Leihbelegschaften gesetzlich einzuführen. „Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist ein wichtiger Schritt. Es muss endlich klar sein, dass etwa zwei Beschäftigte, die an einer Maschine die gleiche Arbeit machen, auch den gleichen Lohn erhalten. Auch dafür muss die Bundesregierung jetzt im Einvernehmen mit den Tarifpartnern durch eine allgemein verbindliche Regelung sorgen“, sagte Decker am Mittwoch in Wiesbaden. Die SPD hatte die Forderung nach einem Mindestlohn in der Zeitarbeit in die Einigung zum Bildungspaket mit Blick auf die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit hineinverhandelt.

Die SPD in Bund und Ländern beharre auf ihrer Forderung nach Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland, damit endlich auch die Beschäftigten in sogenannten „tariffreien Branchen“ künftig vor Lohndumping geschützt werden. „Dieser zentralen Forderung werden wir auch im neuen Jahr im Hessischen Landtag mit dem nötigen Druck Geltung verschaffen“, kündigte der Abgeordnete an.