Hessens Landesregierung muss Ernsthaftigkeit bei Lärmbekämpfung beweisen

„Leider ist der Fluglärmbeauftragte offenbar weder mit Kompetenz noch mit einem Team ausgestattet. Das zeigt doch exemplarisch, was der Regierung der Lärmschutz wert ist – nämlich keinen Cent“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Wiesbaden. Fraglich sei auch, für wen denn der neue Fluglärmbeauftragte Kirsch ein „unabhängiger Anwalt“ sei, wie Posch ihn nannte. „Sicherlich sieht er sich nicht als Vertreter der Bürger gegen die Landesregierung“, so Grumbach.

„Dennoch freuen wir uns, dass der Landesregierung durch den Frankfurter Wahlkampf endlich wieder eingefallen ist, dass es eine solche Stelle überhaupt gibt. Schließlich war die Stelle seit April letzten Jahres unbesetzt. Das ist in Zeiten, in der die Minderung des Fluglärms ein so dringendes Anliegen der Menschen in der Region ist, ein absolutes Armutszeugnis und deutliches Zeichen des Desinteresses der Landesregierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Die Regierung handelt viel zu spät“, so Grumbach.

Natürlich wünsche die SPD-Fraktion Herrn Kirsch viel Erfolg. „Allein durch die Besetzung der Stelle ist den Bürgerinnen und Bürgern, die seit der Eröffnung der neuen Landebahn unter dem angeschwollenen Fluglärm leiden, aber lange nicht geholfen. Nun muss der Fluglärmbeauftragte auch seiner Verantwortung nachkommen und handeln. Wir werden seine Aktivitäten sehr genau beobachten. Es ist höchste Zeit, endlich dem Lärmschutzbedürfnis der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden“, so Grumbach. Schließlich liege das Ergebnis des von der SPD initiierten Mediationsverfahrens seit mehr als 10 Jahren auf dem Tisch. Darin wurde der Bau der Nordlandebahn des Frankfurter Flughafens eindeutig auch an ein absolutes Nachtflugverbot und weitreichende Lärmschutzmaßnahmen gekoppelt.

„Die Landesregierung hat im Prozess viel Zeit verloren“, so Grumbach. Sie habe versucht, die eigene Entscheidung gegen das Mediationsergebnis und damit auch gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auszusitzen, indem sie etwa gegen das eigene Versprechen, das Nachtflugverbot einzuhalten, vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt habe. „Wenn die Landesregierung etwas gegen den Fluglärm tun will, muss sie erst einmal ihre Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurücknehmen“, so Grumbach.