
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies hat anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Maßregelvollzug betont, dass der die erfolgreiche Therapie auch in diesem Bereich Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben müsse.
Schon aus diesem Grund muss der Maßregelvollzug eine öffentliche Aufgabe bleiben. Dass es im konkreten Fall die Landeswohlfahrtsverbands eigene GmbH Vitos ist, die diese Aufgabe übernimmt, macht das Urteil hinnehmbar. In diesem Fall ist ja der öffentliche Träger lediglich in seiner Rechtsform privatisiert ist, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden. Dessen ungeachtet halte die SPD-Fraktion fachlich die Trennung von Maßregelmaßnahmen und Therapiemaßnahmen für den besseren Weg.
Die Landesregierung hatte im Jahr 2002 im Verwaltungsstrukturreformgesetz die Festlegung der Aufgabe auf den Landeswohlfahrtsverband (LWV) gestrichen. Theoretisch gebe das Gesetz damit auch her, dass es nicht die LWV-Tochter Vitos sein müsse, die die Aufgaben erfüllt, sondern auch eine andere private Firma, so Spies. Das Gesetz war in Dritter Lesung mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen beschlossen worden.