Teilentschuldung löst die kommunalen Finanzprobleme nicht

Der heute in Erster Lesung behandelte Gesetzentwurf für einen kommunalen Teilentschuldungsfonds löst die Probleme der hessischen Kommunen nach Ansicht des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt nicht. „Er ist ein Tropfen auf den heißen Stein und nahezu ohne Auswirkungen auf das laufende Defizit auch der betroffenen Kommunen und er schafft neue Bürokratie“, sagte der SPD-Politiker bei der Landtagsdebatte am Mittwoch im Hessischen Landtag.

Der Schirm sei zu klein und zu schwach, um wirksamen Schutz gegen den finanziellen Sturm aus Richtung Bund und Land zu bieten, dem die Kommunen seit Jahren ausgesetzt seien. „Angesichts der Verschuldungssituation der hessischen Kommunen mit deutlich über 15 Milliarden Euro ist ein Schirm in Höhe von 2,8 Milliarden Euro nur ein Knirps.

Von den 426 hessischen Städte und Gemeinden und 21 Landkreisen erhalten gerade einmal 106 kommunale Gliederungen Hilfe. 331 zum Teil hochverschuldete Kommunen bleiben ohne Schutz im Regen stehen. Sie erhalten keinen Cent“, so Schmitt. Zudem sei der Knirps löchrig, weil er die strukturellen und akuten Probleme der verschuldeten Kommunen nicht löse. Die Defizitentwicklung werde auch unter dem Schutzschirm weitergehen.

Die gewählte Laufzeit von 30 Jahren für die Teilentschuldung sei aberwitzig lang.

Das „Eigenlob der Landesregierung“ in der Gesetzbegründung, dass das Engagement des Landes im Bundesvergleich einzigartig und beispielgebend sei, „ist eine Frechheit. Kein Bundesland hat den Kommunen Zuweisungen in Höhe von 344 Millionen Euro jährlich entzogen. Auf die Laufzeit des Fonds bezogen sind das über 10 Milliarden Euro. Die Aufwendungen des Landes für den Entschuldungsfonds sind mit 3,2 Milliarden Euro deshalb mehr als bescheiden – es sind nicht einmal ein Drittel der den Kommunen weggenommen Mittel“, sagte Schmitt. Die im Gesetzestext formulierte Voraussetzung für die Hilfsgewährung sei hochproblematisch. Die betroffenen Kommunen müssten sich durch eine Vereinbarung verpflichten, für einen Haushaltsausgleich zu sorgen. Mit diesen Vereinbarungen würden die kommunalen Vertretungen lange über ihre Wahlzeiten gebunden und auch nachfolgende Kommunalpolitiker seien dann ohne Gestaltungsmöglichkeiten.