
Der hessische SPD-Fraktions- und Landesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel hat die heutige Argumentation des Anwalts der Landesregierung beim Revisionsverfahren vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht als demaskierend für die Landesregierung bezeichnet. Das Land klagt auf 17 Nachtflüge und nichts anderes. Ministerpräsident Bouffier, Innenminister Rhein und Wirtschaftsminister Posch haben den Menschen in den vergangenen Wochen nur vorgegaukelt, beim Nachtflugverbot auf ihrer Seite zu stehen. Dabei hatten sie die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt im Auge, sagte Schäfer-Gümbel am Mittwoch in Wiesbaden.
Nach den Medienberichten habe der Anwalt das Gegenteil von dem vorgetragen, was die Landesregierung in den vergangenen Wochen erklärt habe. Die Verantwortung für die Einlassungen des Anwalts trägt die Regierung, er handelt in ihrem Auftrag. Damit wird auch erklärbar, warum die Landesregierung die Revision nicht zurückgezogen hat.
Schäfer-Gümbel kritisierte nachdrücklich, dass die Landesregierung damit ein weiteres Mal das Vertrauen der Menschen in die Landespolitik erschüttere. Sie setzt den Wortbruch fort, der mit der 2007 mit der Genehmigung von 17 Nachtflügen im Planfeststellungsbeschluss begonnen wurde.
Den möglichen gravierenden Formfehler im Planfeststellungsverfahren zu den Nachtflügen bezeichnete Schäfer-Gümbel als typische aber in diesem Fall willkommene Schlamperei der hessischen Landesregierung. Ich hoffe, dass diese Schlampigkeit ausnahmsweise zum Vorteil der Menschen im Rhein-Main-Gebiet gereicht, so Schäfer-Gümbel. Bis heute sei nicht nachvollziehbar, wie das Wirtschaftsministerium als Planfeststellungsbehörde überhaupt auf die Zahl 17 Nachtflügen gekommen sei.