Nancy Faeser: Auswahlentscheidung für Präsidenten der Bereitschaftspolizei „eindeutig rechtswidrig“

Die Auswahlentscheidung für den Präsidenten der Bereitschaftspolizei Langecker war, nach einem vom Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre in Auftrag gegebenen Gutachten, "eindeutig rechtswidrig". "Gutachter Professor Pechstein kommt zu einem eindeutigen Urteil. Der damalige Innenminister Bouffier (CDU) und sein Staatssekretär Rhein haben das Recht gebrochen. Wir sehen den Vorwurf der Vetternwirtschaft mit diesem Gutachten bestätigt", sagte die Obfrau im Polizeichef-UNA, Nancy Faeser, am Mittwoch in Wiesbaden.

Sie warf CDU und FDP vor, im Windschatten der BVG-Entscheidung zum Flughafen mit falschen Interpretationen des Gutachtens die Öffentlichkeit in die Irre führen zu wollen. "An der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung kann es nach diesem Gutachten keinen Zweifel mehr geben", so die Abgeordnete.

Der Gutachter zähle eine Reihe von Versäumnissen auf:

– Die Frauenbeauftragte hätte dem Verzicht auf eine Ausschreibung zustimmen müssen, dies sei jedoch nicht geschehen.

– Die unzulängliche Dokumentation des so genannten zweiten Auswahlverfahrens habe den unterlegenen Bewerber Ritter in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt.

– Für eine Rücknahme der Bewerbung des unterlegenen Bewerbers fehle es an jedem Anhaltspunkt. Es "war objektiv völlig klar, dass ein Bewerbungsverzicht Ritters nicht gegeben war."

– Der fehlende Versuch einer Schließung von Beurteilungslücken verletze geltendes Recht.

– Aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen der Bewerber sei die Auswahlentscheidung materiell rechtswidrig.

– Durch die sofortige Aushändigung der Ernennungsurkunde an Herrn Langecker sei der Rechtsschutzanspruch des Bewerbers Ritter verletzt worden.

– Vielfältige Verfahrensfehler seien vermutlich der "weitgehend ausgeschalteten hausinternen rechtlichen Beratung geschuldet."

– "Die Verfahrensmängel haben dazu geführt, dass die Auswahlentscheidung zugunsten Langeckers eindeutig rechtswidrig war."

"Für diese vielen Fehler kann es nur eine logische Erklärung geben: Minister Bouffier und Staatssekretär Rhein wollten auf Biegen und Brechen ihren Parteifreund Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei machen. Dafür haben sie vielfache Rechts- brüche in Kauf genommen", so Faeser.

Scharf ins Gericht gehe der Gutachter mit dem damaligen Innen- staatssekretär und heutigen Innenminister Rhein, der es versäumt habe die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen, dass Herr Ritter keineswegs einen Bewerbungsverzicht erklärt habe.

Die heutigen Presseerklärungen von CDU und FDP wertete Faeser als Ausdruck einer "politischen motivierten Lese- und Verständnis- schwäche". "Die Koalition glaubt allen Ernstes, die Öffentlichkeit mit so durchsichtigen Manövern täuschen zu können." Zur Eignung der Bewerber treffe das Gutachten im Übrigen keine Feststellung.

Faeser erinnerte daran, dass das Rechtsgutachten erst von der SPD und Grünen vor dem Hessischen Staatsgerichtshof erstritten worden sei. "Der juristischen Niederlage vor dem Staatsgerichtshof folgt jetzt die juristische Bewertung, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig war. Anstatt den Versuch zu machen, den Inhalt des Gutachtens durch Presseerklärungen fast vollständig umzukehren, wäre es endlich Zeit, dass die Koalition die Segel streicht und die Rechtswidrigkeit dieses Musterbeispiels für Vetternwirtschaft anerkennt."