
Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung für 17 Nachtflüge heute als "Abwägungs-fehlerhaft". Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse habe nur unzureichend stattgefunden.
Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung für 17 Nachtflüge heute als "Abwägungs-fehlerhaft". Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse habe nur unzureichend stattgefunden.
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