Nach der heutigen Präsentation des Landesrechnungshofberichtes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2011 des Landes Hessen durch Präsident Prof. Dr. Eibelshäuser hat der zuständige Sprecher des SPD-Landtagsfraktion, Torsten Warnecke, die Arbeit des Rechnungshofes gelobt. Der Rechnungshof macht mit seiner Prüfungsleistung auch diesmal wieder auf Einzelpunkte der Haushaltsführung des Landes aufmerksam, die ansonsten in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen würden, so der SPD-Politiker am Dienstag in Wiesbaden.
Mit dem heutigen Bericht des Landesrechnungshofes habe die SPD-Fraktion etwa weitere Detailkenntnisse über den bereits im Innenausschuss aufgegriffenen IT-Vergabeskandal innerhalb des Landespolizeipräsidiums erlangt. Die vom Rechnungshof aufgezeigten freihändigen Vergaben in einer Größenordnung von mehreren 100.000 Euro belege, dass es hier noch umfangreichen Aufklärungsbedarf gebe.
Darüber hinaus habe es bei Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der teilprivatisierten JVA Hünfeld anfänglich kein institutionalisiertes Vertragscontrolling gegeben. Dieses wurde laut Bericht erst ein halbes Jahr später eingeführt und genügte nicht den hierzu erlassenen Regelungen. So wies das Berichtswesen erhebliche Mängel auf. Mit Spannung erwarten wir allerdings die Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Frage der Teilprivatisierung der JVA Hünfeld, so Warnecke. Hier hat der Landesrechnungshof eine Beratende Äußerung gem. § 88 Abs. 2 LHO angekündigt. Dies lässt vermuten, dass die von unserer Seite bereits im Märzplenum geäußerten Bedenken, dass die Teilprivatisierung der Anstalt keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung stand hält, gerechtfertigt waren. Wir erwarten, dass vor einer Entscheidung über den künftigen Betrieb der JVA Hünfeld, insbesondere vor einem neuerlichen Vertragsabschluss bezüglich teilprivatisierter Leistungen, der nun angekündigte Bericht gem. § 88 Abs. 2 LHO abgewartet wird.
Das dicke Ende in dieser Frage stehe trotz des heute gegebenen Berichtes noch aus. Als wesentlich bezeichnete Warnecke allerdings das Zugeständnis des Rechnungshofes, dass zur Haushaltskonsolidierung in Hessen Einsparungen und Effizienzsteigerungen alleine nicht ausreichen könnten. Der Hinweis des Präsidenten, dass dann auch an eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer gedacht werden müsse, um die Einnahmeseite des Landes zu verbessern, halte ich für mehr als bemerkenswert. Diese Forderung entspricht der Position, die die SPD-Fraktion vertritt. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den ganz wenigen direkt von der Landesseite beeinflussbaren Einnahmen, alles Weitere wird in Berlin entschieden.
Auch die Kritik des Rechnungshofes an kreditfinanzierten Rücklagen, die in den Haushaltsjahren 2012 und 2011 vollzogen wurden, teile die SPD. Der Rechnungshof hat völlig recht, wenn er fordert, nach Möglichkeit künftig auf solche Buchungsvorgänge zu verzichten. Als deutlich bezeichnete Warnecke auch die Kritik an der freihändigen Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Konjunkturprogrammes des Landes. Hier sei aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine Änderung erforderlich. Er hoffe, so Warnecke, dass die Landesregierung aus dem Bericht des Rechnungshofes die richtigen Lehren ziehe und entsprechende Maßnahmen in die Wege leite.