
In einer ersten Reaktion auf die heute veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sagte der Fraktionsvorsitzende der hessischen SPD-Landtagsfraktion Thorsten Schäfer-Gümbel:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 4. April den Wortbruch der Landesregierung beim Nachtflugverbot gestoppt. Und jetzt hat die Landesregierung das Dokument ihres Scheiterns auch schwarz auf weiß. Die Zulassung von 17 Nachtflügen war nicht nur ein riesengroßer politischer Fehler, der viel Vertrauen zerstört hat, sondern war auch juristisch nicht haltbar. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat bei ihrem Wortbruch immer hinter juristischen Argumenten Deckung gesucht doch sowohl der hessische Verwaltungsgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht haben diese Fassade eingerissen.
Unsere Sorge bleibt, dass der Schnellschuss der so genannten Planklarstellung durch den kürzlich ausgeschiedenen Wirtschaftsminister Posch nicht für Rechtssicherheit sorgt, sondern weitere juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird.
Die Landesregierung steht jetzt in der Pflicht, alle Aspekte des Mediationsergebnisses umzusetzen. Der so genannte Fluglärmgipfel von Ministerpräsident Bouffier hat bis heute keine nachhaltige Wirkung entfaltet angesichts der vielen Prüfaufträge und offenen Fragen verwundert das nicht.