Einberufung
Außerordentlicher SPD-Landesparteitag und Vertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl der SPD Hessen
Samstag, 9. März 2013, Beginn: 10:00 Uhr
Der SPD-Landesvorstand hat auf seiner Sitzung am 23.4.2012 in Frankfurt nach § 5b der Satzung des SPD-Landesverbands Hessen die Einberufung eines außerordentlichen Landesparteitags und einer Vertreterversammlung nach dem Bundeswahlgesetz zur Aufstellung der hessischen Landesliste für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag beschlossen.
Antragsschluss für Anträge ist der 26.01.2013.
AUSNAHME: Antragsschluss für Anträge zum Regierungsprogramm ist Samstag, der 23.02.2013.
Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen:
TOP 1. Konstituierung des Parteitags
TOP 2. Grußworte
TOP 3. Berichte des Landesvorstands
TOP 4. Aussprache und Beschlussfassung über das Regierungsprogramm
zur Landtagswahl
TOP 5. Beratung und Beschlussfassung von Anträgen
Parteitag zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl
(Vertreterversammlung im Sinne des Bundeswahlgesetzes)
TOP 6. Benennungen im Sinne des Bundeswahlgesetzes
a) Versammlungsleiter(in)
b) Schriftführer(in)
c) zwei Teilnehmer/Teilnehmerinnen zur Abgabe der
Versicherung an Eides statt
d) der Vertrauensperson des Wahlvorschlags
e) der stellvertretenden Vertrauensperson des Wahlvorschlags
f) drei Unterzeichner(innen) der Landesliste
TOP 7. Einbringung der Landesliste
TOP 8. Aufstellung der Landesliste und Beschlussfassung
TOP 9. Schlusswort, Ende des Parteitags gegen 17.30 Uhr
Besonderer Hinweis: Zur Aufstellung der Landesliste bedarf es innerhalb des Parteitags einer Vertreterversammlung nach dem Bundeswahlgesetz, die besondere Anforderungen an die wahlberechtigten Delegierten stellt. Nach § 4 Absatz 3 der Satzung des SPD-Landesverbandes Hessen setzt sich der Landesparteitag aus 350 stimmberechtigten Delegierten zusammen. Stimmberechtigt auf dem Parteitag sind die von den Unterbezirken nach den jeweils gültigen Satzungen gewählten Delegierten.
Für die Vertreterversammlung nach dem Bundeswahlgesetz zur Aufstellung der Landesliste der SPD Hessen zum 18. Deutschen Bundestag müssen zusätzlich zu den oben genannten Kriterien an die wahlberechtigten Delegierten der Vertreterversammlung die Bestimmungen des Bundeswahlgesetz erfüllt werden.