Klage kann Hessen, Bayern und Baden-Württemberg teuer zu stehen kommen

Der Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD Hessen, Thorsten Schäfer-Gümbel, hat bei der gestrigen Veröffentlichung eines gemeinsamen Papiers der SPD Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zum Länderfinanzausgleich vor einem Bumerang-Effekt der Klage von Hessen und Bayern gewarnt und eine Föderalismus-Kommission III gefordert. „Die von Schwarzgelb angestrebte Klage kann für die Geberländer teuer werden. Eine Neuberechnung bringt nicht zwangsläufig eine Verbesserung. Deshalb setzen wir auf Verhandlungen. Tatsächlich muss der Ausgleich der Geber- und Nehmerländer neu ausgerichtet und die Ausgleichszahlungen von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg begrenzt werden. Eine Reform des Länderfinanzausgleiches ist notwendig. Für wahltaktische Manöver ist das Thema aber zu wichtig. Wir brauchen eine valide Einigung aller Bundesländer, keinen Schaukampf einzelner“, sagte der SPD-Politiker am Sonntag in Wiesbaden.

Dabei gehe es vor allem darum, den Anreiz, zusätzliche Steuereinnahmen in den Geber- und Nehmerländern zu erzielen, deutlich erhöht werden müsse. Höhere Steuereinnahmen eines Geberlandes flössen überproportional in den Ausgleich, währen höhere Steuereinnahmen eines Nehmerlandes dessen Einnahmen aus dem Finanzausgleich reduzierten.

Ein beträchtliches Risiko sehen die Landesverbände darin, dass eine Klage sogar zu deutlich höheren Beiträgen der Geberländer in den Länderfinanzausgleich führen könnte. So ist es möglich, dass das Bundesverfassungsgericht etwa die vollständige Einbeziehung der kommunalen Steuereinnahmen anweist. Derzeit fließen nur 64 Prozent in die Berechnung ein. „Hessen müsste dadurch knapp eine halbe Milliarde Euro mehr zahlen“, so Schäfer-Gümbel.

Um die vielen offenen Fragen zu klären, die aus dem gleichzeitigen Auslaufen von Solidarpaktes II und des Länderfinanzausgleichs Ende 2019 entstehen, fordern die sozialdemokratischen Landtagsfraktionen in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, einer Föderalismus-Kommission III einzusetzen. Dabei soll zum einen die Verbesserung des Länderfinanzausgleiches in Angriff genommen werden. Gleichzeitig sollen aber auch weitere wichtige finanzpolitische Themen auf der Agenda stehen. Dazu zählen etwa die engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die Möglichkeiten der Unterstützung des Bundes für Bildung und Wissenschaft (Kooperationsverbot), eine Altschuldenregelung für Bund und Bundesländer und die Verbreiterung der Kommunalfinanzen

„Die Bundesrepublik braucht auch in Zukunft einen gerechten Ausgleich zwischen den Ländern, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Weiterhin müssen Strukturhilfen dorthin gelangen, wo die Probleme sind, unabhängig davon, ob es ein Land im Osten oder Westen betrifft. Mit Einzelkämpfermethoden, wie der Klage der Landesregierungen Bayern und Hessen wird man der derzeitigen Problematik aber nicht Herr“, so Schäfer-Gümbel.