
Der heutige Beschluss Hessens und Bayerns, gegen die Struktur des Länderfinanzausgleichs zu klagen, stößt bei der SPD-Landtagsfraktion auf heftige Kritik. Die Klage der beiden Ministerpräsidenten Bouffier und Seehofer ist ein wahltaktischer Schaukampf. Doch für ein solches Manöver birgt sie ein viel zu hohes Risiko. Denn für die Geberländer kann die Aktion zum Bumerang werden und die Einzahlungen in den Länderfinanzausgleich sogar drastisch erhöhen. Für Hessen könnten Mehrkosten von 468 Millionen Euro entstehen, wenn die Finanzkraft der Kommunen voll angerechnet wird. Und das bei einer derzeitigen Zahlung von 1,3 Milliarden Euro, sagte der hessische SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel heute in Wiesbaden.
Die Landesregierungen von Hessen und Bayern haben das bestehende Ausgleichskonstrukt vor Jahren höchst selbst verhandelt, beschlossen und sich dafür über den grünen Klee gelobt, sie klagen also gegen sich selbst. Bouffiers Verhalten ist zudem heuchlerisch. Er selbst hat den Verhandlungsfahrplan für die Neuregelung des Länderfinanzausgleiches zusammen mit seinen Ministerpräsidentenkollegen festgelegt. Es geht also um die Wahl, und um nichts anderes, sagte der SPD-Politiker.
Die Klage sei seitens Hessen vielmehr ein durchsichtiger Versuch von den eigenen finanzpolitischen Fehleistungen abzulenken. Schwarz-gelb hat die Landesschulden in wenigen Jahren verdoppelt. Kein anderes Land hat solche Ausgabenzuwächse wie Hessen. Das Hauptproblem Hessens ist nicht der Länderfinanzausgleich, sondern der Verlust der eigenen Finanzkraft. Hessen hat im vergangenen Jahr die geringste Summe seit 1996 in den Ausgleich eingezahlt, so der Schäfer-Gümbel
Die Aussage Bouffiers, es handele sich um finanzpolitische Notwehr, verurteilte er vor diesem Hintergrund scharf. Die Behauptung, dass die Nehmerländer mehr Geld zur Verfügung hätten und sich damit mehr leisten könnten, ist schlicht die Unwahrheit, so Schäfer-Gümbel. Hessen könne nach Abzug des Länderfinanzausgleichs etwa im Vergleich zu Rheinland-Pfalz 158 Euro pro Einwohner mehr ausgeben.
Das für Hessen bestehende Risiko liege in der Einbeziehung der Finanzkraft der Kommunen in die LFA-Berechnung. Bisher betrage der anzurechnende Anteil 64 Prozent. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Bundesverfassungsrichter urteilen, diesen Anteil in einer neuen Berechnung auf volle 100 Prozent zu erhöhen. Für Hessen würde dies bedeuten, dass auf gegenwärtiger Basis fast eine halbe Milliarde mehr in den LFA einzuzahlen wäre. Aber auch danach hätten die Nehmerländer immer noch mehr als die Geberländer, so dass sich am Grundsatz der Zahlungspflicht für Hessen nichts ändern würde, ergänzte Schäfer-Gümbel. Aus Wahlkampfgründen und um nichts anderes geht es hier – ein solches Risiko einzugehen und auch noch in Kauf zu nehmen, dass Hessen mehr zahlen muss, nenne ich verantwortungslos.