

Nach zähem Ringen hat die EU-Kommission am Donnerstag einen Vorschlag für eine gemeinsame Spekulantensteuer auf Finanzgeschäfte unterbreitet. Der Europaabgeordnete Udo Bullmann (SPD) warnt die schwarz-gelbe Bundesregierung, bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer auf der Bremse zu stehen. Verwässernde Korrekturen sind für uns nicht akzeptabel.
Jetzt haben alle Seiten Gewissheit, wie die Umsetzung der Spekulationssteuer zum Januar 2014 aussehen wird. Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge für eine gerechte und längst überfällige Besteuerung der Finanzmärkte vorgelegt. Aus sozialdemokratischer Sicht können wir damit sehr zufrieden sein. So nimmt die Kommission wichtige Forderungen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf, indem sie beispielsweise das sogenannte Wohnsitzprinzip mit dem Emissionsprinzip kombiniert: Die Steuer wird erhoben, sobald der Käufer oder Verkäufer direkt oder indirekt aus einem der beteiligten Mitgliedstaaten stammt. Die Steuer wird also auch dann vom deutschen Fiskus eingezogen, wenn eine britische Bank Wertpapiere im Auftrag eines deutschen Unternehmens in London handelt. Gleichzeitig werden alle Finanztitel zur Besteuerung herangezogen, die in einem der Teilnehmerländer ausgegeben werden. Die in Singapur oder New York gehandelte BMW-Aktie fällt somit auch darunter. Das fadenscheinige Argument, eine Transaktionssteuer führe zur Abwanderung von Finanzgeschäften, ist damit endgültig vom Tisch.
"Faule Ausreden laufen ins Leere"
Damit hat sich ein von uns hart erkämpfter Grundsatz durchgesetzt: Der Vorschlag nimmt endlich die Verursacher der weltweiten Finanzkrise in die Pflicht. Die Besteuerung zielt also auf diejenigen Anleger, die entweder während eines Wimpernschlags mit gewaltigen Summen agieren oder Wertpapiere pro Tag tausendfach handeln. Auf diese Weise wird der gefährliche Hochgeschwindigkeitshandel, der die Finanzmärkte in der Vergangenheit destabilisiert hat, eingedämmt. Auch die Behauptung, die Finanzsteuer treffe vor allem Sparer und Kleinanleger, ist angesichts des neuen Vorschlags nicht länger haltbar. So sieht der von der Kommission vorgelegte Entwurf einen derart niedrigen Mindeststeuersatz vor (0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent auf Termingeschäfte), dass normale Anleger nur minimale Belastungen zu befürchten haben. Alltägliche Geschäfte von Verbrauchern wie etwa Versicherungsverträge, Kredite oder Hypotheken sind sowieso von der Steuer ausgenommen.
Jeder Euro für soziale Gerechtigkeit dringend nötig
Die faulen Ausreden der Gegner laufen spätestens mit diesem Vorschlag der Kommission ins Leere. Wesentliche Schlupflöcher, die zur Verlagerung von Transaktionen führen, sind mit dem neuen Gesetzesentwurf geschlossen. Die Einführung der Gerechtigkeitssteuer zum 1. Januar 2014 ist möglich und nötig. Der Start des Projektes ist kein fernes Ziel mehr, sondern eine überfälliger Termin, der strikt einzuhalten ist. Die jährlich zwischen 30 und 35 Milliarden Euro, die eine europäische Steuer bringt, benötigen die klammen Kassen der Teilnehmerländer besser heute als morgen. In den rezessionsgeplagten Volkswirtschaften werden dringend Zukunftsinvestitionen benötigt, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und nachhaltiges Wachstum zu generieren. Jeder Euro für soziale Gerechtigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit wie in Europa gibt uns neue Kraft. Eine schnellstmögliche Zustimmung der Bundesregierung zum neuen Vorschlag ist also unerlässlich. Alles andere wäre unverantwortlich. Verwässernde Korrekturen am Entwurf sind für uns nicht akzeptabel. Wir müssen nun mit Argusaugen darauf achten, dass weder die Finanzlobby noch die Regierungen dem jüngsten Kommissionsvorschlag seine Substanz rauben.
(www.spd.de)