Der Generalsekretär der SPD Hessen Michael Roth hat den Tweet der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach als ziemlich beispiellose rechtspopulistische Polemik und Zeugnis tiefster Verachtung eines Verfassungsorgans bezeichnet. Frau Steinbach überschreitet mit ihrer Twitter-Äußerung die Grenze der Verfassungsmäßigkeit. Wer unser Grundgesetz meint, vor den Verfassungsrichtern schützen zu müssen, nur weil ihm die Entscheidung zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nicht passt, stellt durch die Blume den Rechtsstaat und damit unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage. Das Bundesverfassungsgericht ist seit 1951 ein verantwortungsvoller Hüter des Grundgesetzes und unserer darin niedergeschriebenen Grundrechte. Das hat auch Frau Steinbach zu akzeptieren, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden.
Dass gerade eine Bundestagsabgeordnete einen wichtigen Pfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates in Frage stelle, sei unerhört, so Roth. Wes Geistes Kind ist eigentlich Frau Steinbach? Sie überholt mit solchen Äußerungen sogar die erzkonservative CDU noch rechts, die mit ihren Überzeugungen in der Gleichstellungs-, Familien- und Schulpolitik Anfang der Sechziger Jahre stehen geblieben ist. Wo steht eigentlich Ministerpräsident Bouffier in dieser Frage? Er muss sich wie die gesamte CDU umgehend von den beschämenden Äußerungen Steinbachs distanzieren und die CDU-Politikerin daran erinnern, dass für solchen Unsinn selbst in der hessischen CDU kein Platz ist. Es liegt in seiner Verantwortung, dass Steinbach diesen Angriff auf das Bundesverfassungsgericht unverzüglich zurückzunimmt, so Roth.