SPD legt Gesetzentwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz vor

Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat den Entwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz vorgestellt, den die SPD-Fraktion eingebracht hat.

„Die SPD-Landtagsfraktion und die Mehrheit der Fachexperten sind der Auffassung, dass Hessen endlich ein Jugendarrestvollzugsgesetz braucht. Mit dem vorgelegten Entwurf soll nun die in Hessen bestehende Gesetzeslücke für die Organisation und Ausgestaltung des Jugendarrests geschlossen werde. Der Jugendarrest ist bisher gesetzlich unzureichend und im Wesentlichen lediglich durch Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt. Die Hessische Landesregierung hat es versäumt, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Daher besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2006 zum Ausdruck gebracht, dass Grundrechtseingriffe, die über den Freiheitsentzug hinaus gehen, einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedürfen. Dies diene dazu, dass die Eingriffsvoraussetzungen in hinreichend bestimmter Weise normiert werden sollen. Als Folge dieser Entscheidung müssten in allen 16 Bundesländern gesetzliche Grundlagen für den Jugendstrafvollzug geschaffen werden. Einer gesetzlichen Normierung bedürfe es jedoch auch für den Jugendarrestvollzug.