Reform und Neuausrichtung des Verfassungsschutzes

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat bei der heutigen Vorstellung eines Gesetzentwurfes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen auf „dringenden Handlungsbedarf bei der künftigen strukturellen Ausgestaltung der Behörde“ hingewiesen. „Die Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses haben im letzten Jahr gezeigt, dass es erhebliche Mängel bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Hessen und massiven Änderungsbedarf bei der Struktur der Arbeit des Verfassungsschutzes in Hessen gibt. Die Landesregierung hat bis heute nicht erkennbar auf diese Diskussion und die aufgedeckten massiven Defizite reagiert. Stattdessen haben CDU und FDP alles unternommen, um den Ausbau der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes und damit das Erreichen des Niveaus des Bundes und der anderen Bundesländer zu verhindern. Diesen Zustand halten wir für nicht mehr hinnehmbar. Aus diesem Grund legen wir einen Gesetzentwurf vor, mit dem nicht nur die parlamentarische Kontrolle wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient, sondern vor allem die Arbeitsstrukturen des Landesamtes für Verfassungsschutz neu geregelt werden“, sagte Faeser am Dienstag in Wiesbaden.

Die Hessische Landesregierung habe aus den Pannen und Versäumnissen der letzten Jahre keine Konsequenzen gezogen, lediglich im November 2012 sei der damaligen Vizepräsidenten des Regierungspräsidiums Darmstadt im Innenministerium „zwischengeparkt“ und ihm die Aufgabe der Neukonzeption des Verfassungsschutzes übertragen worden. Bis heute habe dies zu keinerlei Ergebnissen geführt, die dem Landtag zur Diskussion vorgelegt worden seien.

Uns gehe es insbesondere darum, dass es zu einem Mentalitätswechsels beim Verfassungsschutz komme. „Wir benötigen mehr Transparenz und Offenheit, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden wieder zurück zu gewinnen,“ so die SPD-Innenexpertin. Sie wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf auch dazu dienen solle, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden innerhalb Hessens, aber auch gegenüber dem Bund erheblich zu verbessern.

„Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs bilden die Definition der gesetzlichen Zweckbestimmung des Verfassungsschutzes, eine verpflichtende Zusammenarbeit und eines Informationsaustausches zwischen dem Landesamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, als auch zwischen den hessischen Sicherheitsbehörden und eine klare Bestimmung der Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz. Darüber hinaus muss der Einsatz von sogenannten V-Leuten gesetzlich geregelt werden. Wir fordern bei der Anwendung von geheimdienstlichen Mitteln eine eindeutige und rechtsstaatliche Regelung, gleichzeitig muss die Kontrolle des Verfassungsschutzes engmaschiger und für die Kontrollorgane transparenter gestaltet werden“, sagte Faeser.

Gleichzeitig sollten sich die Regelungen über die parlamentarische Kontrolle nicht, wie von CDU und FDP vorgesehen, auf die Kontrolle der Parlamentarier fokussieren, sondern wieder auf den eigentlichen Zweck: die Stärkung der demokratischen Legitimation nachrichtendienstlicher Tätigkeiten. Auch hier habe sich gezeigt, dass der Informationsumfang, die Informationsmöglichkeiten und der Informationsgehalt der mit der Kontrolle des Verfassungsschutzes befassten Parlamentarier nur ungenügend gesetzlich geregelt seien.

"Mit diesem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass in Hessen aufgetretene Mängel endlich aufgegriffen und behoben werden, sowie die Arbeit des Verfassungsschutzes inhaltlich fortentwickelt wird“, so die SPD-Abgeordnete.