

Der Fraktionsvorsitzende und SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Thorsten Schäfer-Gümbel, und der in der Wahlmannschaft für den Bereich Finanzen zuständige Norbert Schmitt haben heute in Wiesbaden einen Null-Toleranz-Kurs gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung gefordert und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Es ist nicht gerecht, wenn einige Millionen ins Ausland verschieben und die Zeche dafür Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen müssen. Die Steuerehrlichen dürfen nicht die Dummen sein. Deshalb fordere ich Null-Toleranz gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Der Kampf gegen Steuerverkürzung hat für mich absolute Priorität, sagte Schäfer-Gümbel am Dienstag in Wiesbaden.
Der Steuerfahndung müsse ein eiserner Besen an die Hand gegeben werden. Die Behörden müssen effektiv und hart gegen Steuerhinterziehung vorgehen können. Die meisten Deutschen zahlen Steuern, sagte Schäfer-Gümbel, jedoch umgehen Einzelpersonen und Großkonzerne ihre Steuerpflicht zum Teil illegal, zum Teil aber auch legal. Sie nutzen jede Möglichkeit, um so wenig Steuern zu zahlen wie irgend möglich. Die einen verstecken ihr Vermögen auf Schwarzgeldkonten, die anderen weisen ihre Gewinne in Steueroasen aus und ihre Verluste in Deutschland. Es ist eine Frage von Respekt gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ziel unserer Gesetzesinitiative ist die effektive Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Norbert Schmitt wies darauf hin, dass insbesondere in Fällen, in denen die Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben über im Ausland angelegten Vermögens von Steuerpflichtigen die Aufklärung und Verfolgung der Steuerverkürzung für die Finanzbehörden oftmals schwierig oder gar unmöglich sei. Dies gilt insbesondere für Länder, die Auskünfte in Steuersachen verweigern und die Finanzbehörden anderer Länder damit an der Ermittlung unbekannter Sachverhalte hindern. Die geltende Festsetzungsverjährung von zehn Jahren führt dazu, dass bei Steuerhinterziehung über das Ausland wegen der schwierigen und zeitaufwendigen Aufklärungsmöglichkeiten für die Finanzbehörden Steuerhinterzieher den Erfolg der unrechtmäßigen Steuerverkürzung behalten können, wenn sie die Fristen ausgesessen haben. Das gleiche gilt für die Verfolgungsverjährung bei Steuerstraftaten mit Auslandsbezug. Auch hier bleiben Steuerstraftaten infolge Fristablaufs oftmals ungesühnt. Das ist nicht gerecht und muss geändert werden.
Die SPD wolle deshalb für alle Fälle einer Steuerhinterziehung über das Ausland die Sanktionsmöglichkeiten verbessern und zudem die Möglichkeit erhöhen, die verkürzten Steuern doch noch erheben zu können. So solle der Fristbeginn für die Strafverfolgungsverjährung von Steuerhinterziehung mit Auslandsbezug die Abgabe einer richtigen und vollständigen Steuererklärung sein. Die sogenannte Festsetzungsfrist, also die Zeit, in der die Steuerverwaltung hinterzogene Steuern nur noch nachfordern kann, solle ganz wegfallen. Damit verhindern wir sowohl strafrechtlich, als auch finanziell, dass Steuerflüchtlinge für das Aussitzen der Verjährungsfrist belohnt werden, so Schmitt.
Darüber hinaus will die SPD-Fraktion eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen gesetzlich verankert wissen. Dadurch würden Steuergestaltungen frühzeitig erkannt. Die Finanzverwaltung kann damit legale, jedoch unerwünschte Gestaltungen früher als bisher erkennen und entsprechende Maßnahmen auf Verwaltungsebene ergreifen oder Maßnahmen gesetzgeberischer Art anregen. Gegenwärtig erfährt die Finanzverwaltung von Steuergestaltungen erst lange nach deren Umsetzung und der eingetretenen Minderung der Steuereinnahmen, so Schäfer-Gümbel. Die Anzeigepflicht ziele auf die so genannten Vermarkter der Steuergestaltung Steuerberater, Anwälte, Banken, Investmentgesellschaften und andere und nicht auf die Steuerpflichtigen, die diese Gestaltungen nutzten.
Als weiteren Punkt sehe der Gesetzentwurf den Wegfall der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung vor. Dies dient nicht nur der Steuergerechtigkeit und erhöht ganz erheblich die Abschreckungswirkung, so Norbert Schmitt. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bestraft wird. Nach geltendem Recht verzichtet der deutsche Staat allerdings auf eine Bestrafung, soweit der Täter der Finanzbehörde vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung von sich aus nachträglich die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen mitteilt und die verkürzten Steuern entrichtet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte hätten allerdings gelehrt, dass die Regelung keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirke, sondern letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahre. Dies verletzt zunehmend das Rechtsempfinden der steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger, zumal Täter selbst in Fällen langjähriger und gravierender Steuerverkürzung bei Selbstanzeige straffrei werden, stellt Schmitt fest.
Als letzten Punkt nannten die beiden SPD-Politiker eine Stärkung der Position des Staates gegenüber den Banken. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht solle in die Lage versetzt werden, gegen Banken vorzugehen, bei denen Steuerstraftaten gehäuft festgestellt würden. Wenn eine Bank nachweisbar Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet, muss der Staat ihr die Lizenz entziehen können. Steuerhinterziehung ist kein Geschäftsmodell, betonte Schäfer-Gümbel. Um dieses Ziel zu erreichen, werde der Bundesanstalt mit dem Gesetzentwurf ein Katalog von Maßnahmen bis hin zum erwähnten Entzug der Erlaubnis an die Hand gegeben.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt! Ein solches Verhalten schadet massiv dem Gemeinwesen, beschädigt nachhaltig die Steuergerechtigkeit und trägt entscheidend zur Politikverdrossenheit in unserer Gesellschaft bei. Dem wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative einen Riegel vorschieben, sagte Torsten Schäfer-Gümbel.