Höchste Zeit für Briefwahl!

Sie wollen Ihre Stimme noch vor dem 22. September abgeben? Dann wird es jetzt höchste Zeit, die Frist für die Briefwahl zur Bundes- und Landtagswahl endet bald. Denn: Bei der Auszählung der Stimmen können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die fristgerecht beim Wahlamt eingegangen sind, also bis zum 22. September 2013, 18.00 Uhr.

Briefwahlunterlagen können entweder mit der Wahlbenachrichtigungskarte und in einigen Städten und Gemeinden auch online auf der Website beantragt werden. Wer schon seine Briefwahlunterlagen beantragt und sie zu Hause liegen hat, sollte sich jetzt schnell an das Ausfüllen des Stimmzettels und des Wahlscheins machen. Die Rücksendung erfolgt entweder im beigefügten roten Wahlbriefumschlag oder persönlich beim Wahlamt vor Ort. Die Wahlunterlagen sollten spätestens bis Mittwoch, den 18. September, abgeschickt werden.

Wer möchte, kann auch im Wahlamt direkt vor Ort wählen, sogar vor der offiziellen Wahl am 22. September. Für die Antragstellung auf Briefwahl genügt auch hier die Vorlage des Personalausweises, die Vorlage der Wahlbenachrichtigung wird nicht gebraucht.

Schnell die Briefwahlunterlagen in die Post geben – für den Wechsel in Hessen!