Experten entlarven Wahlfreiheit als schönen Schein

Der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christoph Degen hat die heutige Anhörung zu einer Änderung des Schulgesetzes durch die Landesregierung als „deutliche Schlappe für Schwarz-Grün“ bezeichnet. „Gut gemeint, schlecht gemacht. Die geplante Änderung des Schulgesetzes ist in der Anhörung des Landtags durchgefallen. Eine große Koalition aus Lehrer-, Eltern- und Schülerverbänden hat heute den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form abgelehnt, weil er keine wirkliche Wahlfreiheit ermöglicht, sondern, Probleme schafft. Das ist keine Lösung“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden. Die Kritik reiche von „Murksgesetz“ über „Beschäftigungstherapie für Schulgemeinden“ bis hin zu „Placebo“.

„Die Änderungen sind ein schöner Schein, aber eigentlich eine Mogelpackung. Das vorgeschobene Versprechen, es allen Eltern recht zu machen, war wegen der selbstgebauten Hürden zum Scheitern verurteilt. Der Gesetzentwurf weist zahlreiche handwerkliche Fehler auf und führt zu Unfrieden an Hessens Schulen. Die Landesregierung versäumt aber, einen gangbaren Weg aufzuzeigen, wie die laufenden Jahrgänge zu G9 zurückkehren können“, so Degen. Der Gesetzentwurf löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Er sei enttäuschend, unsinnig, kompliziert und bürokratisch. Er leiste der Zersplitterung des Schulsystems weiter Vorschub. Und diene allein der Aufrechterhaltung früherer Fehlentscheidungen, so die Experten.

Kritik in der Anhörung richtete sich gegen den Verfahrensablauf, den engen Zeitplan, den bürokratischen und finanziellen Aufwand. Mehrere Verbände warfen der Landesregierung vor, die Verantwortung auf die Schulen abzuschieben und ihnen den „Schwarzen Peter“ für den Unfrieden an den Schulen zuzuschieben anstatt verantwortlich zu regulieren. Beispielsweise müsse aus Sicht der SPD-Fraktion noch einmal der Vertrauensschutz diskutiert werden und insbesondere die Frage geklärt werden, ob der Beschluss des VGH Kassel von 2009 auch heute für die laufenden Klassen gelte. Es werde zu wenig über entlastende Maßnahmen für die Schülerinnen und Schüler und andere Lösungsmöglichkeiten, etwa über mehr Binnen- und Einzeldifferenzierung, nachgedacht. Das Beispiel Niedersachsen zeige, dass es auch bei einer generellen Rückkehr zu G9 auch für laufende Jahrgänge Möglichkeiten gebe, den Vertrauensschutz zu gewährleisten.