
Nancy Faeser und Ernst-Ewald Roth haben die Hessische Landesregierung aufgefordert, eine langfristige Lösung zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen sicherzustellen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Abschiebungshaft deutlich gemacht, dass die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in Justizvollzugsanstalten unzulässig ist. Leider war Hessen eines der Bundesländer, in denen die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen nach wie vor in einer Justizvollzugsanstalt erfolgte. Das Land Hessen musste auf Grund der Entscheidung nun das Nachbarbundesland kurzfristig um Unterstützung bitten. Die Hessischen Abschiebungsflüchtlinge werden im Rahmen der Amtshilfe in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz untergebracht, erläuterte Nancy Faeser am Mittwoch in Wiesbaden die Sach- und Rechtslage.
Die Innen- und Integrationspolitiker der SPD-Landtagsfraktion hatten dies zum Anlass genommen, sich die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige im rheinland-pfälzischen Ingelheim genauer anzuschauen.
Rheinland-Pfalz gehört zu den Ländern, in denen bereits eine unabhängige Unterbringung der Abschiebungshäftlinge erfolgt. Mit dem Besuch haben wir uns über das genaue Konzept und die Rahmenbedingungen für die Unterbringung informiert. Wir sind beeindruckt von dem trotz der Kurzfristigkeit des Aufenthalts sehr ausgefeilten Konzept der Einrichtung und bedanken uns herzlich für den sehr informativen Besuch, sagte Roth.
Es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass Hessen durch die Amtshilfe aus Rheinland-Pfalz eine schnelle Lösung für die Unterbringung der hessischen Abschiebungshäftlinge gefunden habe, so die beiden SPD-Politiker. Die Hessische Landesregierung dürfe sich jedoch nicht darauf ausruhen und müsse dauerhafte Lösungen beispielsweise in Form von festen Kooperationen finden.
Bereits im Juli hatten die Abgeordneten auf Grund der Entscheidung des EuGH sowie eines BGH- Beschlusses zum Fehlen einer gesetzlichen Grundlage der Inhaftierung von Dublin III-Fällen eine parlamentarische Initiative in den Landtag eingebracht, deren Beantwortung noch aussteht.
Wir wollen vor allem von der Landesregierung wissen, wieso Hessen noch bis zur Entscheidung des EuGH die Abschiebungshaft in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen hat, obwohl eine solche Unterbringung bereits zuvor als höchst zweifelhaft galt, so Roth.
Die Abgeordneten forderten die Landesregierung zudem auf, im Innenausschuss und im Sozial- und Integrationsausschuss Bericht über die Unterbringungssituation der hessischen Abschiebungshäftlinge zu erstatten. Wir wollen als Parlamentarier in dieser wichtigen Frage der Flüchtlingspolitik besser informiert werden, so Faeser und Roth abschließend.