Vorratsdatenspeicherung: Sicherheitsmaßnahme oder Gefährdung der Grundrechte?
Gemeinsame veranstaltet das "Bündnis Demokratie statt Überwachung" sowie die SPD Darmstadt zusammen mit Gernot Grumbach (MdL, Vorsitzender der SPD Hessen-Süd) und Daniel Domscheit-Berg (Netzwerkaktivist und Gründer von OpenLeaks) am 17. Juni ab 19:00 Uhr einde Diskussionsrunde zur Zukunft der Vorratsdatenspeicherung.
Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass personenbezogene Verbindungsdaten von Telekommunikationsdienstenfür einen gesetzlich festgelegten Zeitraum gespeichert werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere deutsche Regelung im März 2010 für grundgesetzwidrig erklärt hatte und der Europäische Gerichtshof im April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen schwerer Grundrechtsverstöße gekippt hat, legte das Bundeskabinett nun einen neuen Gesetzesentwurf vor.
Diesem zufolge sollen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zehn Wochen aufbewahren. Vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen gespeichert werden. Daten zum E-Mail-Verkehr werden nicht erfasst, Kommunikationsinhalte, aufgerufene Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post ohnehin nicht.Der Abruf der Daten soll transparent sein: Wenn Angaben abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden.
Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben.
Kritische Stimmen sehen auch mit der neuen Gesetzesinitiative Eingriffe in die Grundrechte angelegt, die gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs verstoßen.
Wir diskutieren,
wie diese Gesetzesvorlage einzuschätzen ist.
Bringt sie uns mehr Sicherheit?
Oder gefährdet sie Grundrechte und Demokratie?