Der Untersuchungsausschuss Biblis (UNA 19/1) hat den nach vorheriger gemeinsamer Absprache formulierten Antrag der SPD, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Zeugin zu laden, einstimmig angenommen.
Hintergrund unseres ursprünglichen Antrages ist, die Widersprüche zwischen der Aussage des hessischen Ministerpräsidenten im jetzigen Untersuchungsausschuss und den Verlautbarungen der Bundeskanzlerin nach Fukushima zur Frage der Haftungsübernahme bei Schadenersatzansprüchen durch die Kraftwerks-Stilllegungen aufzuklären, sagte der Ausschuss-Obmann der SPD, Norbert Schmitt. Der uns wiederholt gemachte Vorwurf, wir würden mit der Vernehmung der Bundeskanzlerin ein politisches Spielchen treiben, ist absurd. Es geht um einige hundert Millionen Euro und die Frage, wer sie zu zahlen hat: das Land Hessen oder der Bund. Wäre die Stilllegung rechtlich sauber erfolgt, stünde die Frage gar nicht im Raum. Der Untersuchungsausschuss verfolge deshalb neben der Haftungsfrage vor allem die ihm vom Parlament zugewiesene Aufgabe, herauszufinden, wer für diesen unglaublich dilettantischen Vorgang in Wiesbaden die Verantwortung trage, sagte Schmitt.