
Nancy Faeser hat den heutigen Beginn der mündlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren wie folgt kommentiert:
Die NPD ist eine verfassungsfeindliche und undemokratische Partei. Mit ihrer rückwärtsgewandten, menschenverachtenden und zum großen Teil gewaltbereiten Politik hat sie schon längst den demokratischen Wertekonsens verlassen. Das dahinter stehende Gedankengut muss natürlich politisch und gesellschaftlich bekämpft werden. Aber im Rechtsstaat sind selbstverständlich auch rechtliche Mittel zulässig. Eine wehrhafte Demokratie darf es nicht zulassen, dass sich Verfassungsfeinde unter dem Schutz des Parteienprivilegs organisieren und zudem noch von Steuergeldern finanziert werden.
Wir haben berechtigte Hoffnung, dass der Verbotsantrag erfolgreich sein wird. Die Bundesländer haben ausreichend Argumente vorgetragen und Beweise vorgelegt, die nach meiner Überzeugung für ein Verbot genügen. Der heutige Beginn der mündlichen Verhandlung erlaubt jedenfalls den sicheren Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheiden wird und nicht wie 2003 den Antrag als unzulässig abweisen wird. Dies allein zeigt bereits den Irrtum, dem der damalige Innenminister Bouffier und seine CDU unterlagen. Die Hessische SPD-Landtagsfraktion hatte 2009 im Landtag beantragt, dass Hessen sich an dem Verbotsverfahren beteilige. Dies haben CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen 2009 in Hessen abgelehnt. Zudem hat sich Hessen im November 2012 bei der Entscheidung über eine Beteiligung am NPD-Verbotsverfahren als einziges Bundesland enthalten. Ich hoffe sehr, dass sich diese Verweigerungshaltung der hessischen CDU im laufenden Verfahren nicht fortsetzt.