
Die Anhörung im Innenausschuss zu dem Gesetzesentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, wie folgt kommentiert:
Noch nie traf ein Gesetzesentwurf in einer Anhörung des Innenausschusses auf eine breitere Ablehnung. Alle Anzuhörenden bis auf den Bund der Steuerzahler lehnen den Gesetzesentwurf ab, mit dem die Regierungsfraktionen eine lediglich einprozentige Besoldungssteigerung für Beamtinnen und Beamte in Hessen ab 1. Juli 2016 durchsetzen will.
Die Anzuhörenden sind sich einig, dass das Beamtenrecht dem Tarifrecht folgen muss. Die lediglich einprozentige Erhöhung ab den 1. Juli 2016 ist in Verbindung mit der Nullrunde im Jahr 2015 und der Beihilfekürzung, die einer Besoldungskürzung gleichkam, eine Beleidigung und Verhöhnung für alle Beamtinnen und Beamten in Hessen. Die Weigerung der Landesregierung die Tarifergebnisse zu übernehmen führt zu einer Zweiklassengesellschaft zwischen Beamtenschaft und Tarifbeschäftigten.
Es wurde in der Anhörung deutlich, dass Hessen das einzige Bundesland ist, das keine adäquate Besoldungsanpassung vornimmt und sich bei der Bezahlung seiner Beamtinnen und Beamten nicht an den Tarifabschlüssen orientiert. Im Jahr 2015 war es sogar das einzige Bundesland, das die Besoldung gar nicht erhöht hat. Diese Maßnahmen der schwarz-grünen Landesregierung sind in Zeiten von hohen Steuereinnahmen nicht nachvollziehbar. Die Tabellen des DGB Besoldungsreports aus Mai 2016, die die Gewerkschaft der Polizei vorgelegt hat, zeigen deutlich, dass Hessen im Besoldungsranking abgeschlagen auf dem vorletzten Platz liegt.
Auf Empörung stieß auch die Berechnungsmethode der Regierungsfraktionen. Viele Anzuhörende beschwerten sich darüber, dass der Gesetzgeber die Anpassung der Besoldung dahingehend ausrichtet, ob eine verfassungskonforme Besoldungsuntergrenze noch gerade so überschritten sei. Wertschätzung und Anerkennung für die Beamtinnen und Beamten, die täglich eine sehr gute Arbeit leisten, sieht anders aus.
Aber nicht nur die Gewerkschaften und Interessenverbände lehnen sich gegen den Gesetzentwurf auf. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Battis machte deutlich, dass der Gesetzesentwurf gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Er stellte klar, dass allein der Hinweis auf die Schuldenbremse und die Finanzlage der öffentlichen Haushalte nicht ausreiche, um den Grundsatz einer amtsangemessenen Alimentierung einzuschränken.
Mit der Anhörung verfestigte sich auch unsere Befürchtung, dass die Besoldungspolitik der schwarz-grünen Landesregierung nach Gutsherrenart zu erheblichen Personalproblemen führt. Die Anzuhörenden beklagten eine fortschreitende Personalfluktuation in andere Bundesländer oder in die Wirtschaft. Insbesondere die Polizei und die Feuerwehr, aber auch die Finanzverwaltung und die Justiz klagen über Bewerberrückgänge und Abgänge. Auch die kommunalen Arbeitgeber fordern eine angemessene Besoldungserhöhung, da auch sie immer weniger qualifiziertes Personal finden können. Es kann nicht sein, dass die schwarz-grüne Landesregierung dieses Problem ignoriert und so die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gefährdet.
Wir fordern die Landesregierung auf diesem Besoldungsdiktat endlich ein Ende zu machen und die Tarifergebnisse auf die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten zu übertragen.