Justizministerium trägt Verantwortung für erneutes Scheitern der Stellenbesetzung an der Spitze des Landesozialgerichts

Heike Hofmann hat sich in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Abbruch des Auswahlverfahrens für die Besetzung des Präsidentenamtes am Landessozialgericht wie folgt geäußert:

„Die heutige Bekanntgabe der Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes, dass ein neues Auswahlverfahren für die Spitze des Landessozialgerichts in Darmstadt notwendig ist, geht einzig und allein auf Kosten handwerklicher Fehler des Justizministeriums. Seit mehr als dreieinhalb Jahren ist das Amt des Präsidenten des Landessozialgerichts unbesetzt. Mit dem Scheitern der Beschwerde des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, dass dem Land bereits untersagte, den Kandidaten des Justizministeriums zu ernennen, steht die Ministerin nun vor dem Scherbenhaufen ihrer eigenen Personalpolitik. Es ist weiterhin nicht absehbar, wann der Posten besetzt werden kann. Diese Tatsache ist ein unhaltbarer Zustand für die Sozialgerichtsbarkeit und vor allen den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern.“