
Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der hessischen SPD-Landtagsabgeordneten Özgüven, Di Benedetto, Merz und Roth zeichnet ein eher düsteres Bild bei der Betreuung von Kindern unter einem Jahr, deren Eltern einen Integrationskurs besuchen. Im Oktober 2014 war die kursbegleitende Kinderbetreuung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingestellt und durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr ersetzt worden. Begleitende Kinderbetreuung gerade für die Allerkleinsten ist aber ein Muss, stellte die Abgeordnete Özgüven fest und sieht sich darin von einem einstimmigen Beschluss der Integrationsministerinnen und minister der Länder unterstützt.
Nur durch ein garantiertes Betreuungsangebot auch für ganz kleine Kinder kann sichergestellt werden, dass ihre Eltern tatsächlich an den Integrationskursen teilnehmen können. Die Streichung dieser Betreuungsform muss unbedingt rückgängig gemacht werden, erläuterte die SPD-Fachfrau. Der Bundesinnenminister ist dringend aufgefordert zu handeln. Dass das Erlernen der Sprache einer der wichtigsten Bausteine für Integration sei, sei unbestritten. Deshalb dürften den Betroffenen keine Steine in den Weg gelegt werden. Die Kommunen tun, was sie können, stehen aber vor der schwierigen Situation, dass die Kinder, solange sie das erste Lebensjahr nicht vollendet haben, keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben und deshalb hinter den Kindern mit Rechtsanspruch zurückstehen müssen, erklärte Özgüven.
Der Bundesinnenminister sollte sich der einhelligen Forderung aus den Reihen der Integrationsministerien nicht verweigern. Über Parteigrenzen hinweg fordern die Zuständigen in den Landesregierungen unisono, die kursbegleitende Kinderbetreuung für die ganz Kleinen wieder einzuführen. Dieser Forderung schließen wir uns mit Nachdruck an, so Özgüven.