
In der vergangenen Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags hat die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes stattgefunden. Lisa Gnadl kommentierte das Ergebnis der Anhörung wie folgt: Die Anhörung hat gezeigt, dass die Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vielfach Probleme haben, den hilfesuchenden Frauen zeitnah einen Beratungstermin anbieten zu können. Der jetzige Berechnungsschlüssel führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte mit einem Anteil von zwanzig Prozent in die Versorgung einbezogen werden, obwohl sie nur einen Teil der Beratungsleistung erbringen, die die Frauen benötigen. Psychosoziale Beratung, die bei Schwangerschaftskonflikten unabdingbar ist, wird nur von den Beratungsstellen angeboten.
Die zu hohe Anrechnung von ärztlichen Praxen führe dazu, dass gerade im Ballungsraum das Angebot an Beratungsstellen zu niedrig sei. Deshalb gibt es Wartelisten für das Beratungsgespräch und das kann in diesem Fall nicht hingenommen werden, weil die Frauen unter enormen Druck stehen, merkte die SPD-Abgeordnete an.
Zudem herrsche bei den Beratungsstellen eine Unterfinanzierung. Die Träger akzeptieren zwar eine pauschale Förderung, haben aber nachvollziehbar dargestellt, dass die derzeitige Berechnung der Pauschale zu einer Unterdeckung führt. Die Schwangerenkonfliktberatung ist eine gesetzlich den Ländern zugewiesene Aufgabe und die Finanzierung kann nicht auch nicht zum Teil den freien Trägern überlassen werden. Hier besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf, so die frauenpolitische Sprecherin. Dazu kündigte sie einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion an.