Finanzminister Schäfer legalisiert handstreichartig halbseidene Finanzgeschäfte

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) hat die Oberfinanzdirektion Hessen die Finanzämter im Land angewiesen, die Prüfung der so genannten „Cum-Cum-Geschäfte“ zügig zu beenden. Bei diesen Geschäften haben ausländische Investoren mit Hilfe deutscher Banken im großen Stil Steuern vermieden, die auf ihre Dividendenausschüttungen in Deutschland angefallen wären. Dem deutschen Staat sind auf diese Weise bis zu zehn Milliarden Euro entgangen.

Thorsten Schäfer-Gümbel sagte dazu heute: „Mit der Anweisung an die Finanzämter, die Prüfung dieser halbseidenen Geschäfte zügig zu beenden, hat sich der hessischen Finanzminister Schäfer endgültig zum Büttel von Großbanken und Hedgefonds gemacht. Statt alles zu unternehmen, um die nicht gezahlten Steuermillionen einzutreiben, lässt er die Prüfverfahren handstreichartig einstellen. Nachforderungen der Finanzämter werden damit faktisch unmöglich. Minister Schäfer bedient auf diese Weise Institute mit Geld, das der Allgemeinheit gehört. Diese Art der Komplizenschaft des Finanzministers stößt in ganz neue Sphären der Schamlosigkeit vor. Schäfers Einstellungsverfügung ist inakzeptabel, indiskutabel und unanständig. Er will offensichtlich noch vor der Finanzministerkonferenz, bei der das Thema streitig gestellt wurde, Fakten schaffen. Die SPD wird dafür sorgen, dass sich der Hessischen Landtag in angemessener Form mit diesem skandalösen Vorgang befasst.“

Hintergrund:
Deutsche und ausländische Aktienbesitzer werden im deutschen Steuerrecht unterschiedlich behandelt: Anleger mit Wohn- oder Firmensitz im Inland müssen auf Dividendenausschüttungen 25 Prozent Steuern zahlen, bekommen diese aber in der Regel zurückerstattet. Anleger mit Wohn- oder Firmensitz im Ausland hingegen müssen 15 Prozent Steuern bezahlen, die nicht erstattbar sind.
Bei Cum-Cum-Geschäften leiht der ausländische Investor seine Aktien, auf die eine Dividende gezahlt wird, einer deutschen Bank. Diese behandelt die Aktien nun so, als gehörten sie ihr. Die Bank in Deutschland kassiert die Dividendenzahlung, zahlt die inländischen Steuern und fordert sie vom Finanzamt zurück. Anschließend reicht die Bank die geliehenen Aktien zuzüglich der Netto-Dividende (also i.d.R. 75 Prozent) an den eigentlichen Besitzer im Ausland zurück. Die zurückerstattete Steuer in Höhe von 25 Prozent wird in der Regel zwischen der Bank in Deutschland und dem Investor im Ausland aufgeteilt.