Gesetz stärkt Rechte der Leiharbeitnehmer – Leiharbeit muss auf notwendiges Maß beschränkt werden

In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat die Reform der Leiharbeit gebilligt. Wolfgang Decker begrüßte dies und sagte heute in Wiesbaden: „Mit Bundesratsentscheidung hat die dringend notwendige Reform der Leiharbeit nunmehr die letzte Hürde genommen und kann endlich zum 1. April 2017 in Kraft treten. Damit erhalten eine Million in Leiharbeit beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bessere Rechte. So sieht die Reform vor, dass sie künftig spätestens nach achtzehn Monaten fest in ihrem Einsatzbetrieb übernommen werden müssen, wenn sie weiterhin dort arbeiten. Gleichzeitig steht ihnen ab neun Monaten, spätestens jedoch stufenweise nach fünfzehn Monaten, bei gleicher Arbeit der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft zu.“

Laut Decker müsse weiterhin das Ziel sein, Leiharbeit auf das notwendige Maß zu beschränken. Mit einer künftig klaren Gesetzesdefinition, wer Arbeitnehmer und wer selbständig Tätiger sei, entstehe darüber hinaus mehr Rechtssicherheit. Damit könne die missbräuchliche Verlängerung von Leiharbeit durch Werkverträge besser bekämpft werden. Die SPD befürworte zudem, dass Leiharbeitnehmer künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden können und Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen unterrichtet werden müssten“. Decker forderte eine konsequente Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Beschäftigten.