Der Hessische Landtag hat heute das von der Landesregierung eingebrachte Mobilitätsförderungsgesetz diskutiert. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Frankenberger, begrüßte grundsätzlich, dass Schwarzgrün nach jahrelangem Zuwarten überhaupt einen Gesetzentwurf eingebracht habe – auch wenn dieser erwartungsgemäß hinter den Anforderungen an ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept zurückbleibe.
Kritik übte Frankenberger vor allem an dem absurd niedrigen Betrag, den die schwarzgrüne Landesregierung ab 2020 zusätzlich zur Verfügung stellen will: Stolze 27.000 Euro pro Jahr ab 2020. Der SPD-Abgeordnete sagte: „Das Land Hessen bekommt mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 mehr als eine halbe Milliarde Euro jährlich mehr. Und davon stellen Sie jährlich 27.000 Euro bereit für die Mobilität in unserem Land. Das ist ungefähr das, was die Winterreifen für die Gelenkbusse oder der Unterhalt für drei Buswartehäuschen in Offenbach kosten. Dass das nicht ausreicht, um die Herausforderungen beim Ausbau und Erhalt der Infrastruktur, dem Ausbau der Barrierefreiheit und bei der Digitalisierung bewältigen zu können, ist sehr übersichtlich. Eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung wird hier einen Schwerpunkt setzen“, sagte Frankenberger.
Der Abgeordnete erinnerte daran, dass die meisten Flächenländer seit vielen Jahren entsprechende Gesetze hätten, die dafür sorgten, dass die Mittel aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz in den jeweiligen Bundesländern weiterhin für Investitionen im Verkehrsbereich vor Ort gesichert werden. Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, die nicht über ein entsprechendes Gesetz verfügen. „Es ist höchste Zeit, dass auch in Hessen ein entsprechendes Gesetz Anwendung findet“, sagte der Abgeordnete. Er kritisierte, dass die schwarz-grüne Landesregierung sich vier Jahre Zeit gelassen habe, das Gesetz auf den Weg zu bringen. „Kurz vor Ende der jetzigen Legislaturperiode, im letzten Jahr des schwarz-grünen Stillstandes in Hessen, hat die Landesregierung nun endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Hier wurde unnötig Zeit vertan“, stellte der Verkehrspolitiker fest. Er sei nun gespannt, wie sich die betroffenen Kommunen, die Nahverkehrsunternehmen, die Verbünde, die sicher alle erleichtert darüber sind, dass nun endlich ein Entwurf vorgelegt wird, sich in der Anhörung zu der Ausgestaltung äußern werden.