SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf für eine*n Bürgerbeauftragte*n vor

Bild: Angelika Aschenbach

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Schaffung einer oder eines Bürgerbeauftragte*n und einer oder eines Landesbeauftragte*n für die hessische Polizei vorsieht. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte dazu bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes am Mittwoch in Wiesbaden: „Wir legen mit unserem Gesetzentwurf, den wir bereits im Dezember des letzten Jahres angekündigt hatten, eine sach- und problemgerechte gesetzliche Lösung vor. Im Gegensatz zu CDU und Grünen haben wir Rahmenbedingungen für die Zuständigkeiten und Aufgaben des oder der Bürgerbeauftragten definiert und damit auch die Rolle, die eine oder ein Bürgerbeauftragte*r für Hessen eigentlich spielen soll. Gleiches gilt für die Stelle des Landesbeauftragte*n für die hessische Polizei.

Angesichts der immer komplexer werdenden Lebensverhältnisse und der damit einhergehenden Aufteilung von Zuständigkeiten innerhalb der behördlichen Strukturen sehe die SPD die Notwendigkeit einer/eines Bürgerbeauftragten für die hessischen Bürgerinnen und Bürger. „Der oder die Bürgerbeauftragte soll beispielsweise bei Problemen mit behördlichen Verfahren vermitteln und helfen, Lösungen zu finden. Wir sehen in diesem Amt ausdrücklich keine Konkurrenz zum Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, da sich die Aufgabenwahrnehmung auf alle Anliegen erstrecken soll, die keine Petitionen sind. Die Hessische Landesverfassung sieht ausdrücklich vor, dass Petitionen an die Volksvertretung zu richten sind, deswegen haben wir eine deutliche Abgrenzung zur Arbeit des oder der Bürgerbeauftragten vorgenommen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer. Der Gesetzentwurf der SPD sehe vor, dass der Hessische Landtag die/den Bürgerbeauftragte*n für eine Amtszeit von fünf Jahren wählen und diese*r einmal im Jahr einen Bericht gegenüber dem Parlament abgeben solle.

Die jüngsten Vorkommnisse bei der hessischen Polizei, beispielsweise mit der Aufdeckung von Chatgruppen mit rechtsextremen und rassistischen Inhalten, verdeutlichten laut Günter Rudolph die Notwendigkeit einer Stelle, an die sich Polizeibeamtinnen und –beamten wenden können, um Missstände und Fehler zu melden, ohne hierdurch in Verruf zu geraten. „Dafür brauchen wir eine unabhängige Stelle außerhalb der hierarchischen Strukturen des Innenministeriums. Der oder die Landesbeauftragte für die hessische Polizei soll auch den Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle bei Problemen mit polizeilichen Maßnahmen dienen“, so Rudolph.

Der Hessische Landtag könne die/den Landespolizeibeauftragte*n mit der Prüfung bestimmter Vorgänge betrauen und verfüge darüber hinaus über weitere konkrete Befugnisse für die Ausübung ihrer/seiner Arbeit. Auch die/der Landespolizeibeauftragte solle in einem jährlichen Bericht an den Hessischen Landtag über seine Tätigkeit berichten. Bei besonderen Vorgängen sei zudem unverzüglich der Innenausschuss des Landtages zu informieren.

 

Gesetzentwurf für eine/einen Bürgerbeuftragte*n und Landespolizeibeauftragte*n