Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf für das „Vierzehnte Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“ beraten. Das Meta-Gesetz ist erforderlich, um zu verhindern, dass notwendige gesetzliche Regelungen und Verordnungen auslaufen.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, sagte dazu am Dienstag im Landtag: „Die Praxis zeigt, dass es keines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Gesetzen bedarf, um sie ordentlich zu evaluieren. Eine Befristung erreicht nicht das angestrebte Ziel, nämlich die Reduzierung von Verwaltungsvorschriften. Evaluierung ist grundsätzlich nötig und wichtig. Es muss aber auch richtig evaluiert werden und vor allem durch die Richtigen. Die Evaluierung von Gesetzen hat durch die Gewalt zu erfolgen, die Gesetze erlässt, also durch den Landtag und nicht durch die Ministerialverwaltung. Wie man einer Studie der Bertelsmannstiftung von 2018 entnehmen kann, kostet die generelle Befristung von Gesetzen mehr als sie bringt. Sie bläht die Bürokratie unnötig auf und führt zu routinemäßigem Durchwinken von Verlängerungsvorlagen.
Fünfzehn Einzelgesetze werden durch das neue Gesetz behandelt und nur zwei davon entfristet. Bei mehr als fünfzig Prozent der Verlängerungen um ein bis zwei Jahre muss die Corona-Krise als Begründung herhalten. Diese Begründung wirkt schnell fadenscheinig und hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Immerhin muss man wissen, dass die Landesregierung, die das hier tut, einen eigenen Leitfaden hat, der vorgibt, dass bereits zwei Jahre vor Ablauf der Gesetze ihre einzelnen Ressorts auf die Notwendigkeit einer Verlängerung hingewiesen werden.
Insbesondere vor diesem Hintergrund lässt das Sammelgesetz, schaut man sich die einzelnen Gesetze genauer an, jegliche Ambition vermissen. Drängend sind zum Teil die Probleme, die hier auf die lange Bank geschoben werden. So ist unter den Gesetzen beispielsweise das Hessische Wohnraumgesetz. Seine einfache Verlängerung ohne jede Änderung zeigt, mit welcher Priorität die Landesregierung an das mit Händen zu greifende Wohnraumproblem herangeht. Vier Jahre für die Bearbeitung dieses Gesetzes sind nicht nur für von Wohnungsnot betroffene Menschen entschieden zu viel. Ein anderes Beispiel ist das Hessische Krankenhausgesetz, das um sieben Jahre verlängert wird. Das geht an der Realität ebenfalls deutlich vorbei. Gerade die Corona-Krise lehrt uns doch, dass dringender Reformbedarf besteht, um die Krankenhäuser auf eine vernünftige wirtschaftliche Grundlage zu stellen. Für künftige Krisenfälle ist das unabdingbar. Hierzu bedarf es dann aber auch vor allem einer ausreichenden Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Einer Klarheit in dieser Frage geht die Landesregierung mit dieser Gesetzesverlängerung einfach aus dem Weg.“