Beschwerdeplattform zum Vergabegesetz

Dank dem neuen Vergabegesetz habe ich nun einen gesetzlichen Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne.

#Ausbeutung am Arbeitsplatz: Nicht mit mir!#

Am 1. März 2015 ist das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft getreten. Öffentliche Aufträge dürfen nun nur noch an Firmen vergeben werden, die nach Tarif (Branchenmindestlohn) bezahlen, beziehungsweise den gesetzlichen Mindestlohn einhalten und auch andere durch den Auftraggeber festgelegte Kriterien, wie z.B. Umweltstandards und Ausbildung einhalten. Im öffentlichen Personennahverkehr kann grundsätzlich verlangt werden, dass nach Tarifvertrag entlohnt wird.

Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist der Zoll (Link siehe unten).

Sollte Sie einen Verstoß gegen das Vergabe- und Tariftreuegesetz festgestellt haben und uns diesen mitteilen wollen, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular unter folgendem Link: