HessenVorn bei der sozialen Energiewende

Hessen hinkt bei dem Ausbau der Erneuerbaren Energien anderen deutschen Ländern hinterher. Dabei hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine anschaulich gezeigt, wie wichtig die Unabhängigkeit von fossilen und auch nuklearen Energieträgern ist. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die kostengünstigen Erneuerbaren Energien die Energiekosten wirksam dämpfen. Dies ist ein wichtiger sozialer Effekt der Energiewende, denn Energie muss für die Menschen in Hessen auch bezahlbar sein.

Erneuerbares Hessen

Am wichtigsten auf Landesebene ist die Flächenbereitstellung für Erneuerbare Energien, vor allem für Windenergieanlagen und Solarparks. Ebenso wichtig ist aber auch ein unbürokratischer und gut koordinierter Vollzug der Gesetze, z.B. bei zügigen Genehmigung von Anlage zur Nutzung von Wind, Sonne und Wasser zur Energiegewinnung. Wir werden dafür sorgen, dass Hessen zu den deutschen Ländern mit den schnellsten Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien wird.

Wir werden dafür sorgen, dass in Hessen ausreichend geeignete Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt werden. Unser Ziel ist die reale Nutzung von 2% der Landesfläche für die Windstromerzeugung, wie es beim Hessischen Energiegipfel 2011 vereinbart, aber bisher nicht umgesetzt wurde. Dafür werden wir auch die aktuelle schwarzgrüne Verhinderungspolitik gegen Repowering (die Ersetzung alter durch moderne Windkraftanlagen) beenden.

Wir wollen einen deutlichen Ausbau der Solarenergie. Dabei gilt, dass die Nutzung von bereits versiegelten Flächen wie Dächer, Fassaden, Balkone, Lärmschutzwänden, Parkplätzen etc. Vorrang vor der Nutzung von Freiflächen haben muss. Das Land muss dabei mit gutem Beispiel vorangehen: Auf allen geeigneten Dachflächen von landeseigenen Gebäuden werden bis 2030 PV-Anlagen eingerichtet. Wir werden die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie auf allen Dachflächen und Verkehrsstraßen auf denen das technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, ermöglichen und fördern. Die Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden werden wir im hessischen Denkmalschutzgesetz festschreiben, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Ganz ohne die Nutzung von Freiflächen für Photovoltaik werden wir unsere Ausbauziele in Hessen nicht erreichen. Um schneller Flächen bereitzustellen werden wir eine generelle Öffnung der Standortkulisse für benachteiligte Gebiete mittels Landesverordnung ermöglichen. Bei der Freifläche legen wir den Schwerpunkt auf Schienen- und Bahntrasse sowie auf die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) und bereits versiegelten Flächen.

Auch die sog. „Kleine Wasserkraft“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Hessen und gleichzeitig zur Verhinderung der Austrocknung.

Während die Stromversorgung heute bereits annähernd zur Hälfte aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, gilt das nur für einen geringen Teil der Wärmeversorgung. Dabei benötigen wir für Wärme mehr als die Hälfte unseres Endenergiebedarfs in Deutschland. Erneuerbare Energien müssen daher auch bei der Wärmeversorgung in Hessen eine deutlich größere Rolle spielen, um das Ziel von 100 Prozent Erneuerbare Energien bis spätestens 2045 erreichen zu können. Wichtig sind verschiedene Ansätze zur Nutzung von Erneuerbaren Energien für Gebäudewärme aber auch im Bestand: hier steckt großes Potential in der Nutzung von, Wärmepumpen, aber auch von Fernwärme und dem möglichen Einsatz von Wasserstoff als Energieträger für Prozesswärme. Das dafür notwendige Gasverteilnetz liegt mit dem bereits bestehenden Erdgasnetz großflächig im Boden und kann für den Transport von Wasserstoff umgenutzt werden.

Wir werden daher in Hessen Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung bis 2030 verdoppeln. Ein wichtiges Instrument dafür sind kommunale Wärmepläne.

Die Beratung, Förderung und Unterstützung des Landes von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für Haushalte und Unternehmen werden wir fortsetzen.

Um energieintensive Industrieunternehmen am Standort Hessen zu halten und Arbeitsplätze zu sichern, sind Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und die Steigerung der Energieeffizienz wichtige Voraussetzungen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass diese auch in Zukunft in Hessen gesichert werden.

Das Land muss als Vorbild beim Ausbau der erneuerbaren Energien und im Bereich der Energieeffizienz vorangehen. Dies gilt vor allem für die energetische Sanierung der Landesliegenschaften und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Gebäudedächern.

Kommunale Energieversorgungsunternehmen spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie tragen das Wissen und die Expertise für eine innovative und nachhaltige Energieversorgung vor Ort und bringen Bürger*innen einerseits und lokales Handwerk andererseits bei der Energiewende zusammen. Dies erhält und schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Daher werden wir die Möglichkeiten der kommunalen Energieversorgungsunternehmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich verbessern und sie besser in die Lage versetzen, die Energiewende effektiv und bezahlbar für die Menschen umzusetzen. Wir werden zur Förderung der Erneuerbaren Energien auch Energiegenossenschaften und Energiegemeinschaften ggf. in Kooperation mit den kommunalen Energieversorgern stärken.

Um die konkreten Bedarfe im Bereich der erneuerbaren Energien und von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien zu ermitteln, werden wir Studien auf der regionalen Ebene in Auftrag geben, die diese Bedarfe ermitteln. Auf dieser Basis lässt eine zielgenaue Infrastruktur aufbauen. Die Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarfe werden sich durch Ausbau Erneuerbarer Energien erheblich verändern. Daher müssen diese angepasst werden.

Wir werden die Sekundärnutzung organischer Substanz in stromgeführten KWK (Kraft-Wärme-Kraftwerken) zur Abdeckung der Restlast unterstützen.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch in den Branchen der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität, Wasserstoffwirtschaft und der Energieeffizienz Tarifbindung und Mitbestimmung gewährleistet sowie Aus-, Weiterbildung und Qualifizierung gesichert und gefördert werden.