Klimaschutz für ein zukunftsfähiges Hessen

Der Schutz der Menschen vor den großen Veränderungen des Klimas ist eine der zentralen Aufgaben der Politik der nächsten Jahrzehnte. Dazu sind Veränderungen in vielen Lebensbereichen nötig. Diese wollen wir so gestalten, dass unser Wohlstandsniveau erhalten und gleichzeitig die soziale Ungleichheit reduziert wird. Diese Aufgabe betrifft alle Ebenen und alle Politikbereiche. Wir wollen, dass das Land Hessen seinen eigenen Beitrag leistet, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Hessen soll als eines der ersten Bundeländer klimaneutral werden. Dafür tragen alle Ressorts Verantwortung.

Neben Guter Arbeit werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentraler Maßstab für Landespolitik. Jedes Gesetz, jede größere Haushaltsposition wird im Vorfeld auf die Klimawirkungen geprüft. Dabei werden alle Klimawirkungen mit einem CO2 Schattenpreis in der Höhe der CO2-Schadenskosten versehen. Vorschläge, die nicht klimaneutral umsetzbar sind, bedürfen einer besonderen Begründung. Ebenfalls auf Klimawirkung geprüft werden Verordnungen und der Landesentwicklungsplan. Bestehende Regelungen und Subventionstatbestände werden bis 2025 ebenfalls geprüft und gegebenenfalls geändert. Dazu werden wir das gerade beschlossene Klimaschutzgesetz verbessern.

Wir werden bis zum Jahr 2030 die Landesverwaltung klimaneutral organisieren. Kompensationsmaßnahmen sind auf unabwendbare Ausnahmen zu beschränken. Das gilt auch bei allen unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften und Unternehmen. Alle Fahrzeuge im Landesbesitz sind spätestens 2030 mit klimaneutralen Antrieben versehen. Die IT des Landes wird so klimaneutral wie möglich betrieben.

Für das Land Hessen wird ein integrierter Klimaschutzplan erstellt. Hier werden die Klimaziele festgehalten und die notwendigen Maßnahmen zusammengefasst. Diese decken dabei alle relevanten Handlungsfelder ab. Sektorkopplung wird genutzt, um die Ziele schneller und effizienter zu erreichen. Der Klimaschutzplan wird darauf ausgelegt, die Entwicklung hin zur Klimaneutralität deutlich zu beschleunigen. Er enthält insbesondere konkrete Minderungsziele für die Bereiche Energie, Gewerbe, Verkehr, Wärme, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Die Folgen aller Maßnahmen auf Beschäftigung und Einkommen werden regelmäßig auf der Ebene von Regionen und Branchen analysiert, um negativen Effekten entgegenzuwirken.

In einem Klimabericht alle zwei Jahre legt die Landesregierung Rechenschaft ab, inwieweit die Klimaziele erreicht wurden. Fehlentwicklungen wird durch neue Maßnahmen begegnet.

Das Land schließt Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen, um Emissionen und Energieverbrauch zu reduzieren und fördert Umstellungsmaßnahmen, dazu gehören auch Zahlungen für eine Übergangszeit, um Nachteile aus klimaneutraler Produktion auszugleichen. Diese können aus dem von der SPD vorgeschlagenen Transformationsfonds gefördert werden. Dieser unterstützt auch Beschäftigte beim Erwerb einer neuen Qualifikation. Einbezogen werden Maßnahmen, die negativen sozialen und ökonomischen Folgen von Klimaschutzmaßnahmen entgegenwirken. Dazu gehört insbesondere die Sicherung von Arbeit, Einkommen und Wirtschaftskraft. Die Entwicklungen hin zu Maßnahmen für den Schutz der Menschen vor dem Klimawandel werden ergänzt um Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel.

Wir unterstützen und fördern Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Treibhausgasen und zum Schutz der Bevölkerung nutzen. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei ihren Anstrengungen zur Energiewende vor Ort. Klimaschutz wird Pflichtaufgabe. Das Land stellt die notwendigen Mittel zu Verfügung.

Jede Kommune erstellt einen Energiebericht. Aus den Ergebnissen werden – unter Nutzung ggf. bestehender Transformationspläne von Unternehmen – verbindliche kommunale Energiepläne erstellt. Diese enthaltenen Zeitpläne zur klimaneutralen Transformation der Energieversorgung, zur Sanierung und für ein Energiemanagement. Die Kommunen verbinden eine klimaneutrale Versorgung mit den allgemeinen Planungszielen. Sie erstellen eine integrierte Netzplanung für Strom, Wärme, Kälte und Wasser. Sie werden ermächtigt, per Satzung erneuerbare Energieerzeugung und den Anschluss an Wärmenetze vorzuschreiben und Infrastrukturausgaben für den Ausbau des ÖPNV zu erheben.

Wärmeversorgungsunternehmen werden verpflichtet, einen Dekarbonisierungsplan, also einen Plan zur schrittweisen Reduktion von CO2-Emmissionen mit dem langfristigen Ziel der gänzlichen Vermeidung von Treibhausgasemissionen, vorzulegen. Für Rechenzentren werden Konzepte zur Reduzierung des Verbrauchs gefördert. Sie werden verpflichtet, Pläne zur Nutzung der Abwärme zu erstellen. Das Land fördert parallel den Aufbau von Beratungsstellen für Energie und Klimaschutz.

Wir berücksichtigen auch die bereits absehbaren Auswirkungen des Klimawandels auf Hessen, für die Bevölkerung und ihren Gesundheitsschutz, auf Land- und Forstwirtschaft, Boden, Natur und Biodiversität sowie Wasser und Infrastruktur. Mit geeigneten Maßnahmen werden wir den negativen Folgen des Klimawandels möglichst begegnen sowie notwendige Anpassungen vorgenommen.

Auch bei der Begrenzung der Folgen des Klimawandels spielen die Kommunen eine wichtige Rolle. Sie sorgen für eine Entsiegelung von Böden, damit mehr Wasser gespeichert wird, für die Begrünung von Flächen und Gebäuden und zusätzlichen Schatten, um hohe Sommertemperaturen erträglicher zu machen.

Zur Beratung der Landesregierung bei der Klimaschutzpolitik wird ein Klimaschutzbeirat eingerichtet mit der Beteiligung von Wissenschaft, Kommunen, Unternehmern, Gewerkschaften und Umweltorganisationen.

Eine andere Energiepolitik, gute Ausbildung für dringend benötigte Arbeitskräfte, Bildung für Nachhaltigkeit, Verbesserung des ÖPNV, Speicherung von CO2 bei der Landnutzung, all das zeigt, dass viele Politikbereiche zu einer guten Klimaschutzpolitik beitragen.

Wir fördern Kommunen, die Programme mit geeigneten Maßnahmen zur Senkung der örtlichen Temperaturen erstellen. Eine besondere Förderung erhalten diejenigen, die die im Klimaschutzplan angestrebten Ziele früher erreichen wollen.

Die Sicherung von guten Arbeitsplätzen ist nur in einer Wirtschaft mit sozialen und ökologischen Leitplanken zukünftig möglich. Wir verstehen Hessen als modernen Wirtschaftsstandort, indem technologieorientierte und innovative Gründer*innen mit neuen Ideen für den Klimaschutz Fuß fassen können. Wir unterstützen hessenweit die Schaffung von nachhaltigen Gründer- und Gründerinnen-Zentren für neue und nachhaltige Geschäftsmodelle.