Durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 hat der Hessische Landtag bereits im Frühjahr dieses Jahres Wirtschaftshilfen in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro für die hessische Wirtschaft bewilligt. Dabei setzt sich die Summe aus 2 Milliarden Euro direkter Wirtschaftshilfe, 5 Milliarden Euro zur Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes und steuerliche Hilfen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zusammen.
Damit konnten während der notwendig gewordenen Schließungen viele Betreibe ihre Existenz sichern. Derzeit bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen außerdem noch Darlehen an. Diese sind für die sogenannten Solo-Selbstständigen und kleineren Unternehmen vorgesehen in einer Höhe von 3.000 Euro bis 35.000 Euro. Auf der Internetseite der WIBank sind die dazugehörigen Informationen abrufbar. Darüber hinaus sind von der WIBank für die kleinen und mittleren Unternehmen Kredite in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen. Die dazugehörigen Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der WIBank. Die Bürgschaftsbank Hessen bietet zudem Unternehmen ausgeweitete Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten an. Dabei wurde generell die Bürgschaftsobergrenze auf einen Betrag von maximal 2,5 Millionen Euro angehoben und einer Erhöhung der Bürgschaftsquote auf durchgängig bis zu 80 Prozent für Betriebsmittel bei einer Laufzeit von bis zu 8 Jahren. Zudem sind sogenannte Expressbürgschaften bis zu einer Höhe von 250.000 Euro möglich. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Website der Bürgschaftsbank Hessen.
In der SPD haben wir uns bereits sehr früh dafür stark gemacht, dass das Land Hessen einen Sonderfonds für Soloselbstständige zur Verfügung stellt. Wir haben inzwischen auch gesehen, dass beispielsweise Hotels, Gastronomie und die Veranstaltungs- und Reisebranche sehr stark unter den weitreichenden Maßnahmen leiden musste. Hier hat sich die Landesregierung jedoch nicht bewegt und verlässt sich leider allein auf die Bundesmittel.