SPD-Landtagsfraktion – Günter Rudolph
In seiner Amtsführung glänzt Peter Beuth mit einigen, wenn auch zweifelhaften Stärken: Er ist zum Beispiel Meister darin, bereits Bekanntes in Ausschüssen und im Plenum zu wiederholen und dabei relevante Fragen und Unklarheiten weiträumig zu umschiffen. Außerdem kann er ohne nachhaltige Begründung Affären einfach für beendet erklären – zuletzt war das bei der Drohmailaffäre der Fall. Auch wenn nach wie vor unklar ist, wie persönliche Daten der Opfer aus hessischen Polizeicomputern zu einem angeblichen Einzeltäter in Berlin gelangen konnten, treiben den Innenminister diese Fragen so gar nicht um. Dabei erwarten die Opfer der widerlichen Drohund Schmähkampagne zu Recht, dass weiterermittelt wird, bis die Sache vollständig durchleuchtet ist. Dass der Umgang mit Opfern ohnehin nicht so sein Ding ist, hat Peter Beuth mehrfach bewiesen. Insbesondere sein Gebaren der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız gegenüber, die seit zwei Jahren vom sogenannten NSU 2.0 bedroht wird, nachdem ihre für öffentliche Abfragen gesperrte Wohnadresse von einem Polizeicomputer aus abgerufen worden war, ließ mehr als zu wünschen übrig. Der Streitpunkt: die Erstattung der Kosten für besondere Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld der Wohnung von Başay-Yıldız, zu denen das Landeskriminalamt (LKA)
geraten hatte, deren Kosten das Innenministerium aber nicht übernehmen wollte.
Mischung aus
Desinteresse, Kommunikationsverweigerung
und Nichtstun
Erst nach mehreren Monaten hat Beuth erklärt, dass das Ministerium einen Teil der Kosten erstatten wird. Während dieser Zeit hatte das Innenministerium nicht einmal versucht, mit Frau Başay-Yıldız in Kontakt zu treten. Deshalb sah diese sich gezwungen, die Kosten für die Sicherung ihrer Wohnung gerichtlich beim Land einzuklagen. Diese katastrophale Mischung aus Desinteresse, Kommunikationsverweigerung und Nichtstun hatte Beuth auch schon bei dem Umgang mit den Hinterbliebenen und Opfern des rassistischen Anschlags von Hanau gezeigt. Diese hatten letztlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben müssen, weil Antworten auf die vielen quälenden Fragen, die sich ihnen seit über einem Jahr stellen und die mit jedem Bericht über neue Details drängender werden, noch immer auf sich warten lassen.
Immer wieder weigert sich der Innenminister seiner Verantwortung und Verpflichtung, für Klarheit und Aufklärung zu sorgen, gerecht zu werden. Sein Verhalten entspricht damit weder dem richtigen Umgang mit dem Parlament noch mit der Öffentlichkeit und erst recht nicht mit den Betroffenen. Die Schlussfolgerung: Innenminister Peter Beuth ist für sein Amt ungeeignet.
Zukunft Hessen
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